AB 161/2020
Räumung und Einerbung von Reihengräber
Die Ruhefrist für die Reihengräber auf den städtischen Friedhöfen, in denen im Jahre 1995 Bestattungen erfolgt sind, ist abgelaufen.
Die Nutzungsberechtigten werden daher gebeten, Grabmäler (mit Fundamenten), Einfriedungen und sonstige bauliche Anlagen bis spätestens 28. Februar 2021 abzuräumen, von den Friedhöfen zu entfernen und die Grabstätte einzuebnen.
Geisenheim, den 02.12 2020