Amtliche Bekanntmachung
AB 30/2021 Feststellung des Ausscheidens und des Nachrückens in der Stadtverordnetenversammlung
Der in die Stadtverordnetenversammlung gewählte Vertreter Werner Vogel, Wahlvorschlag der Zeit für Bürger (ZfB), hat sein Mandat zum 08.04.2021 durch Verzicht verloren, § 33 (1) Nr. 1 Kommunalwahlgesetz (KWG).
Hiermit stelle ich nach § 34 (3) KWG fest, dass der nächste noch nicht benannte Bewerber Herr Gregor Erbenich, Müller-Thurgau-Straße 3, 65366 Geisenheim, ist.
Gegen diese Feststellung kann jede Wahlberechtigte/ jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Geisenheim, den 13. April 2021