Amtliche Bekanntmachung
AB 35/2021 Feststellung des Ausscheidens und des Nachrückens in der Stadtverordnetenversammlung
Herr Lutz Geschke, Pater-Cyrill-Weg 5, 65366 Geisenheim ist mit Ablauf des 22.04.2021 als Vertreter der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) aus der Stadtverordnetenversammlung der Hochschulstadt Geisenheim durch Unvereinbarkeit ausgeschieden.
Aufgrund des § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) wird hiermit festgestellt, dass Herr Joachim Seubert, Peter-Spring-Str 24, 65366 Geisenheim als Ersatzperson der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) in die Stadtverordnetenversammlung einrückt.
Gegen diese Entscheidung können nach § 27 des Kommunalwahlgesetzes
a) jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes (Hochschulstadt Geisenheim)
b) der Vertreter, dessen Ausscheiden nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 zu prüfen ist
c) die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe dieser Entscheidung Einspruch erheben, wenn sie die Entscheidung über der Feststellung gemäß § 25 des Kommunalwahlgesetzes für erforderlich halten.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter Kirschner, Dienstgebäude: Beinstraße 9, Postadresse: Rüdesheimer Straße 48, 65366 Geisenheim einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.
Geisenheim, den 23.04.2021
Patrick Kirschner
besonderer Gemeindewahlleiter