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Amtliche Bekanntmachungen

der Hochschulstadt Geisenheim

Amtliche Bekanntmachung

AB 37/2021 Feststellung des Ausscheidens und des Nachrückens in der Stadtverordnetenversammlung


Herr Ulrich Berghof, Prälat-Werthmann-Str 25, 65366 Geisenheim ist mit Ablauf des 22.04.2021 als Vertreter der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) aus der Stadtverordnetenversammlung der Hochschulstadt Geisenheim durch Unvereinbarkeit ausgeschieden.

 

Aufgrund des § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) wird hiermit festgestellt, dass Herr Ralf Reitz, Eichenweg 7, 65366 Geisenheim als Ersatzperson der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) in die Stadtverordnetenversammlung einrückt.

 

Gegen diese Entscheidung können nach § 27 des Kommunalwahlgesetzes

a)     jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes (Hochschulstadt Geisenheim)

b)     der Vertreter, dessen Ausscheiden nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 zu prüfen ist

c)      die Aufsichtsbehörde

binnen eines Monats nach Bekanntgabe dieser Entscheidung Einspruch erheben, wenn sie die Entscheidung über der Feststellung gemäß § 25 des Kommunalwahlgesetzes für erforderlich halten.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter Kirschner, Dienstgebäude: Beinstraße 9, Postadresse: Rüdesheimer Straße 48, 65366 Geisenheim einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.

 

 

 

Geisenheim, den 23.04.2021


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