Amtliche Bekanntmachung
AB 38/2021 Feststellung des Ausscheidens und des Nachrückens im Ortsbeirat Talstadt
Herr Ulrich Berghof, Prälat-Werthmann-Str 25, 65366 Geisenheim ist mit Ablauf des 22.04.2021 als Vertreter der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) aus dem Ortsbeirat Talstadt durch Unvereinbarkeit durch Wahl in den Magistrat ausgeschieden.
Aufgrund des § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) wird hiermit festgestellt, dass Herr Metin Ova, Pfarrer-Hesse-Str 10, 65366 Geisenheim als Ersatzperson der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) in den Ortsbeirat einrückt.
Gegen diese Entscheidung können nach § 27 des Kommunalwahlgesetzes
a) jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes (Hochschulstadt Geisenheim)
b) der Vertreter, dessen Ausscheiden nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 zu prüfen ist
c) die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe dieser Entscheidung Einspruch erheben, wenn sie die Entscheidung über der Feststellung gemäß § 25 des Kommunalwahlgesetzes für erforderlich halten.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter Kirschner, Dienstgebäude: Beinstraße 9, Postadresse: Rüdesheimer Straße 48, 65366 Geisenheim einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.
Geisenheim, den 26.04.2021