Amtliche Bekanntmachung
AB 39/2021 Änderung der Hauptsatzung der Hochschulstadt Geisenheim
3. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Hochschulstadt Geisenheim vom 20.09.2012
Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.04.2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.05.2020 (GVBI. I S. 318) hat die Stadtverordnetenversammlung der Hochschulstadt Geisenheim am 22.04.2020 folgende 3. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Hochschulstadt Geisenheim beschlossen:
Artikel 1
§ 3 Vorsitz in der Stadtverordnetenversammlung
erhält folgende Fassung:
Die Stadtverordnetenversammlung wählt in der ersten Sitzung nach der Wahl aus ihrer Mitte eine oder einen Vorsitzende/n und ihre oder seine Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Die Zahl der Stellvertreterinnen und/oder Stellvertreter wird auf 5 festgelegt.
Artikel 2
Diese 3. Änderungssatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:
Geisenheim, den 26.04.2021