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Amtliche Bekanntmachungen

der Hochschulstadt Geisenheim

Amtliche Bekanntmachung

AB 1/2021 Weihnachtsbaumabholung in Geisenheim und Stadtteilen


Die Bäume müssen am Abfuhrtag, ab 7.00 Uhr morgens, deutlich sichtbar am Straßenrand bereitgestellt werden. Bäume die zu diesem Zeitpunkt nicht an der Straße stehen, müssen von den Bürgern selbstständig zum Wertstoffhof gebracht werden.

Weil die eingesammelten Bäume gehäckselt und anschließend weiter verarbeitet werden, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur Christbäume ohne Lametta und sonstigen Weihnachtsschmuck mitgenommen werden.  

Normalerweise sammeln die Jugendfeuerwehren in Geisenheim, Johannisberg und Stephanshausen gemeinsam mit den Kameradinnen und Kameraden der Einsatzabteilung der Feuerwehren die ausgedienten Weihnachtsbäume ein. Gleichzeitig gehen die Jugendlichen von Tür zu Tür, um Spenden für ihre ehrenamtliche Jugendarbeit zu sammeln. Dies ist leider im kommenden Jahr auf Grund der Corona-Schutzmaßnahmen nicht möglich. Die Jugendfeuerwehren in unserer Stadt würden sich dennoch sehr freuen, wenn ihre Arbeit durch Spenden unterstützt werden würde. Spenden überweisen Sie daher bitte jeweils mit dem Verwendungszweck „Spende Jugendfeuerwehr Christbaum“ an:

Feuerwehr Geisenheim: IBAN DE20 5109 1500 0000 0061 81

Feuerwehr Johannisberg: IBAN DE46 5109 1500 0000 1007 73

Feuerwehr Stephanshausen: IBAN DE26 5109 1500 0000 0278 98

Geisenheim, den 23. Dezember 2020


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