Amtliche Bekanntmachung
AB 10/2021 Planfeststellung nach dem Eisenbahngesetz
Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken, vom 24.09.2020, Az. 551ppi/071-2017#023, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 22.01.2021 bis einschließlich 05.02.2021 im Bauamt, Winkeler Straße 46 zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Bitte vereinbaren Sie vor Einsichtnahme eine Termin unter 06722 70 11 65 (Frau Hoß), 06722 70 11 67 (Herr Hardt) oder 06722 70 11 60 (Frau Bauer), da die Verwaltungsgebäude derzeit aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen sind.
Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch nach vorheriger Terminvereinbarung beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken, Untermainkai 23-25, 60329 Frankfurt/Main, eingesehen werden.
Mit dem Ende der gesetzlichen Auslegungsfrist von zwei Wochen gilt der Beschluss den Betroffenen gegenüber, an die keine persönliche Zustellung erfolgt ist, als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Ort , Datum
Geisenheim, 13.01.2021 |
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