Amtliche Bekanntmachung
AB 3/2021 Verfügung des Bürgermeisters
Zur weiteren Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus werden hiermit für den Bereich der Hochschulstadt Geisenheim folgende Maßnahmen angeordnet:
1.
Folgende städtische Einrichtungen stellen ab Montag, 11. Januar 2021 den Betrieb ein und werden für den Publikumsverkehr geschlossen:
- Kulturtreff „Die Scheune“
- Stadtbücherei
- Jugendzentren Geisenheim und Marienthal
- Wohnberatung im ZEBRA
2.
Die Gebäude der Stadtverwaltung sowie des Eigenbetriebs Stadtwerke Geisenheim werden ab Montag, 11. Januar 2021 ebenso für den Publikumsverkehr geschlossen.
Die Bereiche der Stadtverwaltung bleiben besetzt und sind während der folgenden Zeiten telefonisch unter folgender Nummer zu erreichen: 06722-701 111
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr
Schriftliche Anfragen können auch weiterhin auf dem Postweg eingesendet werden, ebenso wie Anfragen per E-Mail. Diese sind zu richten an: stadtverwaltung@geisenheim.de
Allgemeine Anfragen können darüber hinaus auch an die allgemeine Behördennummer gerichtet werden: 115
Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr
Diese Verfügung gilt zunächst bis zum 31. Januar 2021.
Geisenheim, den 7. Januar 2021