Amtliche Bekanntmachung
AB 5/2021 Absage Ausländerbeiratswahl 2021 der Hochschulstadt Geisenheim
Durch amtliche Bekanntmachung vom 26. November 2020 habe ich zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Ausländerbeiratswahl am 14. März 2021 aufgefordert.
Bis zum Stichtag am 4. Januar 2021, 18.00 Uhr ging kein Wahlvorschlag ein.
Werden gem. 82 Abs 1 Satz 5 HGO keine Wahlvorschläge eingereicht oder zugelassen oder werden weniger Bewerber zur Wahl zugelassen, als Sitze zu verteilen sind, findet eine Wahl nicht statt. Für die Dauer der folgenden Wahlzeit entfällt gemäß § 86 Abs. 1 Satz 3 der Hessischen Gemeindeordnung die Einrichtung des Ausländerbeirates.
Hiermit sage ich gemäß § 86a der Kommunalwahlordnung die Ausländerbeiratswahl der Hochschulstadt Geisenheim ab.
Die Aufsichtsbehörde wird entsprechend unterrichtet.
Geisenheim, 12. Januar 2021
Der besondere Wahlleiter der
Hochschulstadt Geisenheim
gez.
Patrick Kirschner