Stock Exchange News

Amtliche Bekanntmachungen

der Hochschulstadt Geisenheim

Amtliche Bekanntmachung

AB 54/2021 Bauleitplanung der Hochschulstadt Geisenheim

 

Bauleitplanung der Hochschulstadt Geisenheim

Aufhebung des Bebauungsplanes „Waldstraße“

 

   Bekanntmachung der Aufhebung des Bebauungsplanes gem. § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)

     Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB)

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Hochschulstadt Geisenheim hat in ihrer Sitzung am 04.02.2021 die Aufhebung des Bebauungsplanes „Waldstraße“ beschlossen. Das Plangebiet liegt im Stadtteil Marienthal, links und rechts der Straße „Im Hähnchen“.

Der Geltungsbereich beinhaltet in der Gemarkung Geisenheim, in der Flur 40, folgende Flurstücke: 19/5, 16/8, 16/9, 16/10, 16/23, 16/38, 16/48, 16/108, 16/109, 16/111, 16/112, 16/113, 16/114, 16/121, 16/122, 16/123, 16/124, 16/137, 16/138, 16/150, 16/151, 16/153, 16/154, 16/156, 16/157, 16/158, 16/159, 16/160, 16/161, 16/162, 16/64, 16/66, 16/76, 16/83, 16/84, 16/85, 16/100, 16/101, 16/102, 16/103, 16/104, 16/10516/106, 16/107, 16/163, 16/165, 16/166, 16/167, 16/168, 16/169, 16/170, 19/2, 19/4, 19/13, 19/14, 19/17, , 35/10, 16/7, 20/51, 19/6, 19/8, 35/9, 19/18, 19/20, 19/19, 16/43, 16/11, 16/78, 16/49, 16/92, 19/16, 16/62, 16/94, 16/155, 16/110, sowie die Flurstücke 18/5 teilweise, 25/12 teilweise und 20/51 teilweise. Der Geltungsbereich ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.

 

Der Bebauungsplan „Waldstraße“ stammt aus dem Jahre 1970. Mit diesem Bebauungsplan wurde die rechtliche, technische und baugestalterische Grundlage für die bauliche Erweiterung des Ortteiles Marienthal geschaffen. Der gesamte Geltungsbereich ist nahezu vollständig bebaut, das Baugebiet wurde bebauungsplankonform umgesetzt. Die Ziele des Bebauungsplanes sind demnach erfüllt. Da der Bebauungsplan, in Teilen, Differenzen in Text und Zeichnung aufweist soll er nun im Sinne der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit aufgehoben werden. Zukünftige Bauvorhaben werden nach Aufhebung des Bebauungsplanes nach dem § 34 Baugesetzbuch (BauGB) beurteilt.

 

Der Bebauungsplanentwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes mit zugehöriger Begründung, dem Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) (BauGB)  liegt in der Zeit von

                      Freitag, dem 18.06.2021 bis einschl. 18.07.2021,

                        montags bis donnerstags   von              8.00 Uhr - 12.00 Uhr

                        und                                                    von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr

                        sowie nach Terminvereinbarung                           - 19.00 Uhr

                        sowie freitags                                  von   8.00 Uhr - 12.00 Uhr

 

im Bauamt der Hochschulstadt Geisenheim, Winkeler Straße 46, im Bürgerflur des 1. Obergeschosses zur Einsicht öffentlich aus.

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

a) Umweltbericht gemäß § 2a BauGB. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst dabei:

l     Boden und Wasserhaushalt: Bewertung der Aufhebung und Entlassung nach § 34 BauGB im Hinblick auf den Eingriff in den Boden- und Wasserhaushalt

l     Klima und Luft: Beschreibung und Bewertung der Aufhebung für die Kalt- und Frischluftbildung sowie das Lokal- bzw. Kleinklima

l     Biotop- und Nutzungstypen: Keine gesetzlich geschützten Biotope verzeichnet.

l     Artenschutzrechtliche Belange und biologische Vielfalt: Beurteilung der Betroffenheit artenschutzrechtlicher Belangeund auswirkung auf die biologische Vielfalt, artenschutzrechtliche Vorschriften sind auch im Innenbereich nach § 34 BauGB zu beachten.

l     Landschaft: Beschreibung der Auswirkungen der Planung auf das Landschafts- bzw. Ortsbild

l     Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung, Europäische Vogelschutzgebiete und sonstige Schutzgebiete: Bewertung der möglichen Betroffenheit von Natura-2000-Gebieten

l     Mensch, Gesundheit und Bevölkerung: Beschreibung und Bewertung der Aufhebung und Entlassung nach § 34 BauGB

l     Kultur- und sonstige Sachgüter: Kulturgüter sind nicht betroffen.

 

Hinzu kommen im Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können (Monitoring).

 

b) Umweltrelevante Stellungnahmen:

l       Rheingau-Taunus-Kreis (17.03.2021):

l       Regierungspräsidium Darmstadt (16.03.2021)

l       Bürger 1 (17.03.2021)

 

Während der genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorgelegt. Das Ergebnis wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Die ortsübliche Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können auch auf der Internetseite der Hochschulstadt Geisenheim (www.geisenheim.de) und im Zentralen Internetportal für die Bauleitplanung des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) eingesehen werden.

 

Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit dieser Verarbeitung erklären Sie sich mit Abgabe der Stellungnahme einverstanden. Sie willigen ein, dass die Hochschulstadt Geisenheim Ihnen postalisch oder per Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie sind gemäß § 15 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, gegenüber der Hochschulstadt Geisenheim um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Hochschulstadt Geisenheim die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten Verlangen."

 

"Bitte beachten Sie, dass der Besuch des Bauamtes der Hochschulstadt Geisenheim aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie eventuell Einschränkungen unterliegen kann. Dennoch ist eine ungehinderte Einsichtnahme in die Bebauungsplanunterlagen im Rahmen der oben genannten Zeiten möglich. Aus Schutzgründen könnte jedoch in den nächsten Wochen, je nach Entwicklung, um vorherige Terminvereinbarung gebeten werden.
Dabei kann grundsätzlich auch eine Einsichtnahme außerhalb der genannten Zeiten vereinbart werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass aus aktuellem Anlass die geltenden Abstands- und Hygieneregelungen anzuwenden sind."

 

 

65366 Geisenheim, den 08.06.2021      


Keine Ergebnisse gefunden.

Keine Mitarbeitende gefunden.