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Amtliche Bekanntmachungen

der Hochschulstadt Geisenheim

Amtliche Bekanntmachung

AB 21/2021 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021

 

I.          Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021

 

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekannt­machung vom 7. März 2005 (GVBl. I, Seite 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Mai 2020 (GVBl. Seite 318), hat die Stadtverordnetenversammlung der Hochschulstadt Geisenheim am 3. Dezember 2020 die folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

 

§ 1 - Haushaltsplan

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird

 

im Ergebnishaushalt

 

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                                   26.326.582 EUR,

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                      26.226.197 EUR,

mit einem Saldo von                                                                                      100.385 EUR,

 

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                                            1.001 EUR,

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                      0 EUR,

mit einem Saldo von                                                                                          1.001 EUR,

 

mit einem Überschuss von                                                                            101.386 EUR,

 

 

im Finanzhaushalt

 

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                                         892.609 EUR,

 

und dem Gesamtbetrag der

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                                     784.384 EUR,

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                                 2.221.883 EUR,

mit einem Saldo von                                                                                  -1.437.499 EUR,

 

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                             1.437.499 EUR,

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                               879.361 EUR,

mit einem Saldo von                                                                                     -558.138 EUR,

 

mit einem Finanzmittelüberschuss des Haushaltsjahres von                         13.248 EUR,

 

festgesetzt.

 


 

 

§ 2 - Kreditaufnahme

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2021 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.437.499 Euro festgesetzt.

 

§ 3 - Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2021 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 600.000 Euro festgesetzt.

 

§ 4 - Liquiditätskredite

 

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2021 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 5.000.000 EUR festgesetzt.

 

§ 5 - Steuersätze

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden durch Hebesatzsatzung, entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 5. Dezember 2019, wie folgt festgesetzt:

 

1.    Grundsteuer

a)    für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf             480 v. H.

b)    für Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                                     480 v. H.

 

2.    Gewerbesteuer auf                                                                                             380 v. H.

 

Die Wiedergabe der festgelegten Hebesätze in dieser Haushaltssatzung hat nur nachrichtlichen Charakter.

 

§ 6 – Allgemeine Sperren von Haushaltsermächtigungen

 

Es werden keine „Allgemeinen Sperren von Haushaltsermächtigungen“ festgesetzt.

 

§ 7 - Stellenplan

 

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

 

 

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.

 

Geisenheim, den 08. März 2021                                           Der Magistrat der

                                                                                                   Hochschulstadt Geisenheim

-Dienstsiegel-                                                                            gez. Christian Aßmann

                                                                                                  Bürgermeister

 

 

 


 


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