Amtliche Bekanntmachung
AB 115/2021 Beseitigung von Überhängen
Aus gegebener Veranlassung wird darum gebeten, dass im gesamten Stadtgebiet die während der zurückliegenden Vegetationsphase entstandenen Überhänge von Büschen, Sträuchern, Gräsern, Bäumen usw., die in den öffentlichen Verkehrsraum (Straße oder Bürgersteig) hineinragen, beseitigt bzw. bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden.
Diese Aufforderung richtet sich an alle Grundstückseigentümer, Pächter und dergleichen und zwar sowohl innerhalb der Ortschaften wie auch im Außenbereich in der Feldgemarkung.
Die Überhänge sind unverzüglich zu beseitigen, spätestens jedoch bis zum 27. November 2021.
Um entsprechende Beachtung gebeten.
3. November 2021
III/3-121-18