Amtliche Bekanntmachung
AB 132/2021 Jahresabschluss 2020
I. Behandlung des Jahresergebnisses
Aufgrund § 27 Absatz 3 Hess. Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) in der Fassung vom 9. Juni 1989 (GVBl. I, S.151) zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juli 2016 (GVBI. I. S.121) hat die Stadtverordnetenversammlung am 11. November 2021 den geprüften Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebes „Stadtwerke Geisenheim“ mit einem Jahresgewinn in Höhe von 86.323,24 Euro festgestellt und beschlossen:
Der Jahresgewinn 2020 teilt sich auf die einzelnen Betriebszweige wie folgt auf:
Wasserversorgung | Verlust | -114.317,86 EUR |
Abwasserbeseitigung | Gewinn | 54.479,12 EUR |
Bauhof | Verlust | -159.864,85 EUR |
Rheingau-Bad | Gewinn | 306.026,83 EUR |
Die Ergebnisse werden jeweils auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Betriebsleitung wird für das abgeschlossene Wirtschaftsjahr Entlastung erteilt.
II. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (auszugsweise)
Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Geisenheim für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.
Gemäß § 33 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat.
Mainz, 3. September 2021
Schüllermann und Partner AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
| gez. | gez. | ||
| Dipl.-Volksw. Rainer Reuhl | Dipl.-Volkswirt. Thomas Fichtelberger | ||
| Wirtschaftsprüfer | Wirtschaftsprüfer |
III. Bekanntmachung gemäß § 27 Absatz 4 EigBGes
Der o. g. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Behandlung des Jahresergebnisses 2020 des Eigenbetriebes „Stadtwerke Geisenheim“ sowie der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers werden hiermit gemäß § 27 Absatz 4 EigBGes öffentlich bekannt gemacht.
IV. Öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses und des
Lageberichtes 2020 der Stadtwerke Geisenheim
Der Jahresabschluss 2020 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) und der Lagebericht des Eigenbetriebes „Stadtwerke Geisenheim“ liegen gemäß § 27 Absatz 4 Satz 4 EigBGes in der Zeit vom 29. November – 17. Dezember 2021 während der gewöhnlichen Öffnungszeiten im Bauamt der Hochschulstadt Geisenheim (Winkeler Straße 46) öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Aufgrund der Corona-Pandemie wird eine Terminvereinbarung unter der Rufnummer 06722 / 701-123 empfohlen.
Geisenheim, den 24. November 2021
Christian Aßmann
Bürgermeister