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Amtliche Bekanntmachungen

der Hochschulstadt Geisenheim

Amtliche Bekanntmachung

AB 133/2021 Förderung von Regenwassernutzungsanlagen in Geisenheim

 

Ab dem 1. Januar 2022 startet die Hochschulstadt Geisenheim das „Programm zur Förderung von Regenwassernutzungsanlagen - Zisternenprogramm“.

Ziel ist es, durch die finanzielle Förderung die Anzahl von Regenwassernutzungsanlagen in Geisenheim zu erhöhen und dadurch Einsparungen im Trinkwasserverbrauch zu erreichen.

Das aufgefangene Niederschlagwasser soll anstelle von Trinkwasser zur Brauchwassernutzung (Gartenbewässerung, Toilettenspülung, Waschmaschine, etc.) verwendet werden.

Darüber hinaus wird durch das Zurückhalten von Regenwasser das Abwassernetz der Hochschulstadt Geisenheim entlastet und die Abflüsse bei Starkregenereignissen reduziert.

Im Wirtschaftsplan der Stadtwerke Geisenheim stehen jährlich beginnend ab dem Jahr 2022 in der Sparte Abwasserbeseitigung Mittel für diese Förderung zu Verfügung.

Gefördert wird der Bau von Regenwassernutzungsanlagen ab 3 m³ Fassungsvermögen im Zuge des Umbaus der Grundstücksentwässerungsanlage mit bis zu 3.500,- €.

Bei Neubaumaßnahmen ist die Bewirtschaftung von Niederschlagswasser (Regenwasser-nutzungsanlagen, Versickerungsanlagen, etc.) obligatorisch bzw. im Bebauungsplan festgeschrieben. Hier erfolgt keine Förderung.

 

Die Fördersumme ist über das Fassungsvermögen gestaffelt.

 

Förderquote:

3 – 5 m³                     1.500,- €

5 – 10 m³                  2.500,- €

>10 m³                       3.500,- €

 

Wenn Sie Grundstückseigentümer in Geisenheim und vorhaben, eine Regenwassernutzungsanlage in Ihre Grundstücksentwässerung einzubauen, dann stellen Sie den „Antrag auf Förderung einer Regenwassernutzungsanlage“.

 

Weitere Infos, der zugehörige Antrag und die Richtlinie zum Förderprogramm finden Sie unter:

 


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