Amtliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung des Amtes für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn
Öffentliche Bekanntmachung des Amtes für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn
für folgende Geltungsbereiche:
Städte Rüdesheim am Rhein, Geisenheim, Lorch am Rhein, Bingen am Rhein sowie für die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe
Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn
- Flurbereinigungsbehörde –
Berner Straße 11
65552 Limburg an der Lahn
Telefon: +49(64 31) 9105-0 Fax: +49(611) 327 605-600
E-Mail: info.afb-limburg@hvbg.hessen.de
Flurbereinigungsverfahren Rüdesheim III
Verfahrensnummer: VF 1802
Gz.: 2-LM-05-18-02-01-B-0009#001
Öffentliche Bekanntmachung
Einstellungsbeschluss und
Auflösung der Teilnehmergemeinschaft
- Einstellung
Hiermit wird das Flurbereinigungsverfahren VF 1802 Rüdesheim III gemäß § 9 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung eingestellt.
2. Flurbereinigungsgebiet
Die Einstellung umfasst die im Flurstücksverzeichnis (Anlage 1) aufgeführten Grundstücke des Flurbereinigungsgebietes. Das Flurbereinigungsgebiet ist in einer Übersichtskarte (Anlage 2) dargestellt.
3. Teilnehmergemeinschaft
Der Teilnehmergemeinschaft obliegen keine Aufgaben mehr. Mit der Einstellung erlischt die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung von Rüdesheim III mit Sitz in Rüdesheim. Die Teilnehmergemeinschaft wird hiermit gemäß § 153 Absatz 1 FlurbG aufgelöst.
4. Zeitweilige Einschränkungen der Grundstücksnutzung
Ungeachtet anderer gesetzlicher Bestimmungen werden alle zeitweiligen Einschränkungen der Grundstücksnutzung im Sinne von § 34 und § 85 Nr. 5 FlurbG aufgehoben.
5. Bekanntmachung
Der entscheidende Teil des Einstellungsbeschlusses, das Flurstücksverzeichnis (Anlage 1) und die Übersichtskarte (Anlage 2) werden in den Städten Rüdesheim am Rhein, Geisenheim, Lorch am Rhein, Bingen am Rhein und in der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe öffentlich bekannt gemacht und im Staatsanzeiger nachrichtlich veröffentlicht.
Gleichzeitig wird der Einstellungsbeschluss mit Begründung, das Flurstücksverzeichnis (Anlage 1) und die Übersichtskarte (Anlage 2) gem. § 6 Abs. 3 FlurbG für die Dauer von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt.
Die Auslegung erfolgt im Rathaus der Stadt Rüdesheim, Markt 16, 65385 Rüdesheim am Rhein, Zimmer 306 während der Dienststunden von Montag – Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr und
Dienstag, Donnerstag: 14.00 – 16.00 Uhr. Auf die derzeitig gültige coronabedingte notwendige Vereinbarung von individuellen Terminen mit dem Stadtbauamt Rüdesheim, Tel. 06722/ 408-26 wird hingewiesen.
Darüber hinaus sind die zur Einsichtnahme ausgelegten Unterlagen im Internet unter https://hvbg.hessen.de/VF1802 abrufbar.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Einstellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation - Obere Flurbereinigungsbehörde -, Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden oder beim Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn, Berner Straße 11, 65552 Limburg a. d. Lahn.
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.
Datenschutz
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Limburg, den 04.04.2022
Gez.
John
(Amtsleiter)