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Amtliche Bekanntmachungen

der Hochschulstadt Geisenheim

Amtliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung des Amtes für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn

 

Öffentliche Bekanntmachung des Amtes für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn

für folgende Geltungsbereiche:
Städte Rüdesheim am Rhein, Geisenheim, Lorch am Rhein, Bingen am Rhein sowie für die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe

 

Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn

- Flurbereinigungsbehörde –

Berner Straße 11

65552 Limburg an der Lahn

Telefon:  +49(64 31) 9105-0      Fax:     +49(611) 327 605-600

E-Mail:    info.afb-limburg@hvbg.hessen.de

 

Flurbereinigungsverfahren Rüdesheim III

Verfahrensnummer: VF 1802

Gz.: 2-LM-05-18-02-01-B-0009#001

 

Öffentliche Bekanntmachung

Einstellungsbeschluss und

Auflösung der Teilnehmergemeinschaft

 

  1. Einstellung

Hiermit wird das Flurbereinigungsverfahren VF 1802 Rüdesheim III gemäß § 9 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung eingestellt.

 2. Flurbereinigungsgebiet

Die Einstellung umfasst die im Flurstücksverzeichnis (Anlage 1) aufgeführten Grundstücke des Flurbereinigungsgebietes. Das Flurbereinigungsgebiet ist in einer Übersichtskarte (Anlage 2) dargestellt.

 3. Teilnehmergemeinschaft

Der Teilnehmergemeinschaft obliegen keine Aufgaben mehr. Mit der Einstellung erlischt die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung von Rüdesheim III mit Sitz in Rüdesheim. Die Teilnehmergemeinschaft wird hiermit gemäß § 153 Absatz 1 FlurbG aufgelöst.

 4. Zeitweilige Einschränkungen der Grundstücksnutzung

Ungeachtet anderer gesetzlicher Bestimmungen werden alle zeitweiligen Einschränkungen der Grundstücksnutzung im Sinne von § 34 und § 85 Nr. 5 FlurbG aufgehoben.

 

5.    Bekanntmachung

Der entscheidende Teil des Einstellungsbeschlusses, das Flurstücksverzeichnis (Anlage 1) und die Übersichtskarte (Anlage 2) werden in den Städten Rüdesheim am Rhein, Geisenheim, Lorch am Rhein, Bingen am Rhein und in der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe öffentlich bekannt gemacht und im Staatsanzeiger nachrichtlich veröffentlicht.

Gleichzeitig wird der Einstellungsbeschluss mit Begründung, das Flurstücksverzeichnis (Anlage 1) und die Übersichtskarte (Anlage 2) gem. § 6 Abs. 3 FlurbG für die Dauer von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt.

Die Auslegung erfolgt im Rathaus der Stadt Rüdesheim, Markt 16, 65385 Rüdesheim am Rhein, Zimmer 306 während der Dienststunden von Montag – Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr und

Dienstag, Donnerstag: 14.00 – 16.00 Uhr. Auf die derzeitig gültige coronabedingte notwendige Vereinbarung von individuellen Terminen mit dem Stadtbauamt Rüdesheim, Tel. 06722/ 408-26 wird hingewiesen.

Darüber hinaus sind die zur Einsichtnahme ausgelegten Unterlagen im Internet unter https://hvbg.hessen.de/VF1802 abrufbar.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Einstellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation - Obere Flurbereinigungsbehörde -, Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden oder beim Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn, Berner Straße 11, 65552 Limburg a. d. Lahn.

Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.

 

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.

 

 

Limburg, den 04.04.2022                                                 

 

Gez.

John

(Amtsleiter)