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Amtliche Bekanntmachungen

der Hochschulstadt Geisenheim

Amtliche Bekanntmachung

AB 119/2022 Nachtrags-Haushaltssatzung

 

1. Nachtragssatzung der Hochschulstadt Geisenheim und Bekanntmachung der Nachtragssatzung sowie 1. Änderung zum Wirtschaftsplan der Stadtwerke Geisenheim 2022

  1. 1. Nachtragssatzung

Aufgrund der §§ 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung

vom 7. März 2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom

11. Dezember 2020 (GVBl S. 915), hat die Stadtverordnetenversammlung der Hochschulstadt

Geisenheim am 27. Oktober 2022 die folgende Nachtragssatzung beschlossen:

§ 1 - Haushaltsplan

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

 

 

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge

 

 

erhöht um

vermindert um

gegenüber bisher

auf nunmehr
festgesetzt

 

 

EUR

EUR

EUR

EUR

a)

im Ergebnishaushalt

 

 

 

 

 

im ordentlichen Ergebnis

 

 

 

 

 

die Erträge

0

0

28.008.679

28.008.679

 

die Aufwendungen

0

0

27.899.161

27.899.161

 

der Saldo

0

0

109.518

109.518

 

im außerordentlichen Ergebnis

 

 

 

 

 

die Erträge

0

0

653.401

653.401

 

die Aufwendungen

0

0

0

0

 

der Saldo

0

0

653.401

653.401

 

 

 

 

 

 

b)

im Finanzhaushalt

 

 

 

 

 

aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

 

 

 

 

der Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen

0

0

954.459

954.459

 

aus Investitionstätigkeit

 

 

 

 

 

der Einzahlungen

0

0

1.855.739

1.855.739

 

der Auszahlungen

1.300.000

0

2.737.233

4.037.233

 

der Saldo

 

 

-881.494

-2.181.494

 

aus Finanzierungstätigkeit

 

 

 

 

 

die Einzahlungen

1.300.000

0

881.494

2.181.494

 

die Auszahlungen

0

0

841.261

841.261

 

der Saldo

 

 

40.233

1.340.233

§ 2 - Kreditaufnahme

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2022 zur Finanzierung von Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 2.181.494 Euro festgesetzt.

§ 3 - Verpflichtungsermächtigungen

Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.

§ 4 - Liquiditätskredite

Der bisherige Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.

§ 5 - Steuersätze

Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.

§ 6 - Haushaltssicherungskonzept

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7 - Stellenplan

Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.

§ 8 - Allgemeine Sperren von Haushaltsermächtigungen

Es werden keine "Allgemeinen Sperren von Haushaltsermächtigungen" festgesetzt.

Geisenheim, den 28. Oktober 2022

DER MAGISTRAT DER

HOCHSCHULSTADT GEISENHEIM

gez.

Christian Aßmann

Bürgermeister

Die vorstehende Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

 

 

 

 

 

II.

Genehmigung der 1. Nachtragssatzung der Hochschulstadt Geisenheim 2022 sowie 1. Änderung zum Wirtschaftsplan der Stadtwerke Geisenheim 2022

Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Hiermit genehmige ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in Verbindung mit den §§ 98 Abs. 4, 97 Abs. 4 S. 2 HGO

1.

den in § 2 der 1. Nachtragssatzung der Hochschulstadt Geisenheim für das Haushaltsjahr 2022 vorgesehenen Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von

2.181.494,00 EUR

(i.W.: "zwei Millionen einhunderteinundachtzigtausendvierhundertvierundneunzig Euro")

in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO, der sich gegenüber dem bisherigen Gesamtbetrag um 1.300.000 Euro erhöht,

2.

den in § 3 der vorgenannten Nachtragssatzung vorgesehenen Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

575.000,00 EUR

(i.W.: "fünfhundertfünfundsiebzigtausend Euro")

in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO, der gegenüber dem bisherigen Gesamtbetrag nicht geändert wurde,

3.

den in § 4 der vorgenannten Nachtragssatzung vorgesehenen Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von

5.000.000,00 EUR

(i.W.: "fünf Millionen Euro")

in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO, der gegenüber dem bisherigen Gesamtbetrag nicht geändert wurde,

Gemäß § 115 Abs. 3 HGO genehmige ich

4.

den Gesamtbetrag der in der 1. Änderung des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Stadtwerke Geisenheim für das Wirtschaftsjahr 2022 vorgesehene Kredit in Höhe von

4.829.837,00 EUR

(i.W.: "vier Millionen achthundertneunundzwanzigtausendachthundertsiebenunddreißig Euro")

in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO, der gegenüber dem bisherigen Gesamtbetrag um 240.900 Euro erhöht wurde,

5.

den Gesamtbetrag der im vorgenannten Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

2.600.000,00 EUR

(i.W.: "zwei Millionen sechshunderttausend Euro")

in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO, der gegenüber dem bisherigen Gesamtbetrag um 300.000,00 EUR erhöht wurde,

6.

den im vorgenannten Wirtschaftsplan festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von

800.000,00 EUR

(i.W.: "achthunderttausend Euro")

in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO, der gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht geändert wurde.

Bad Schwalbach, den 24. November 2022

Der Landrat

des Rheingau-Taunus-Kreises

Im Auftrag

gez. Hadeler

 

 

 

 

 

 

III.

Offenlegung der 1. Nachtragssatzung 2022 der Hochschulstadt Geisenheim sowie der 1. Änderung zum Wirtschaftsplan der Stadtwerke Geisenheim 2022

Gemäß § 97 Absatz 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I, Seite 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. Seite 318), wird die 1. Nachtragssatzung der Hochschulstadt Geisenheim für das Haushaltsjahr 2022, welche am 27. Oktober 2022 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde und durch die Aufsichtsbehörde genehmigt wurde, sowie die 1. Änderung zum Wirtschaftsplan der Stadtwerke Geisenheim für das Wirtschaftsjahr 2022, welche am 7. Juli 2022 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen und durch die Aufsichtsbehörde genehmigt wurde, in der Zeit vom 5. Dezember bis 16. Dezember 2022 öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.

Wir bitten bei Interesse an einer Einsichtnahme um Terminvereinbarung mit den MitarbeiterInnen der Kämmerei, Prälat-Werthmann-Straße 12, Geisenheim, Telefon: 06722/701178.

Geisenheim, den 28. November 2022

DER MAGISTRAT DER

HOCHSCHULSTADT GEISENHEIM

Christian Aßmann

Bürgermeister

 


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