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Amtliche Bekanntmachungen

der Hochschulstadt Geisenheim

Amtliche Bekanntmachung

AB 14/2022 Haushaltssatzung für das Jahr 2022

 

 

I.          Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022

 

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekannt­machung vom 7. März 2005 (GVBl. I, Seite 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. Seite 915), hat die Stadtverordnetenversammlung der Hochschulstadt Geisenheim am 16. Dezember 2021 die folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

 

§ 1 - Haushaltsplan

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

 

im Ergebnishaushalt

 

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                                   28.008.679 EUR,

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                       27.899.161 EUR,

mit einem Saldo von                                                                                     109.518 EUR,

 

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                                        653.401 EUR,

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                       0 EUR,

mit einem Saldo von                                                                              653.401.001 EUR,

 

mit einem Überschuss von                                                                           762.919 EUR,

 

 

im Finanzhaushalt

 

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

auslaufender Verwaltungstätigkeit auf                                                          954.459 EUR,

 

und dem Gesamtbetrag der

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                                1.855.739 EUR,

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                               2.737.233 EUR,

mit einem Saldo von                                                                                    -881.494 EUR,

 

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                               881.494 EUR,

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                              881.494 EUR,

mit einem Saldo von                                                                                       40.233 EUR,

 

mit einem Finanzmittelüberschuss des Haushaltsjahres von                      113.198 EUR,

 

festgesetzt.

 


 

 

§ 2 - Kreditaufnahme

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2022 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 881.494 Euro festgesetzt.

 

§ 3 - Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2022 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 575.000 Euro festgesetzt.

 

§ 4 - Liquiditätskredite

 

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2022 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 5.000.000 EUR festgesetzt.

 

§ 5 - Steuersätze

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden durch Hebesatzsatzung, entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 5. Dezember 2019, wie folgt festgesetzt:

 

1.    Grundsteuer

a)    für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf             480 v. H.

b)    für Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                                     480 v. H.

 

2.    Gewerbesteuer auf                                                                                              380 v. H.

 

Die Wiedergabe der festgelegten Hebesätze in dieser Haushaltssatzung hat nur nachrichtlichen Charakter.

 

§ 6 – Haushaltssicherungskonzept

 

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

 

§ 7 - Stellenplan

 

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

 

§ 8 – Allgemeine Sperren von Haushaltsermächtigungen

 

Es werden keine „Allgemeinen Sperren von Haushaltsermächtigungen“ festgesetzt.

 

 

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.

 

Geisenheim, den 10. Februar 2022                                      Der Magistrat der

                                                                                               Hochschulstadt Geisenheim

-Dienstsiegel-                                                                            gez. Christian Aßmann

                                                                                               Bürgermeister

 


 

 

II.        Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 sowie des Wirtschaftsplans der Stadtwerke Geisenheim für das Wirtschaftsjahr 2022

 

Hiermit genehmige ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)

 

1.      den Gesamtbetrag der in § 2 der Haushaltssatzung der Hochschulstadt Geisenheim für das Haushaltsjahr 2022 vorgesehenen Kredite in Höhe von

881.494,00 EUR

(i. W.: „achthunderteinundachtzigtausend vierhundertvierundneunzig Euro“)

 

in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO,

 

 

2.    den Gesamtbetrag der in § 3 der Haushaltssatzung vorgesehenen Verpflichtungsermächti­gungen in Höhe von

 

575.000,00 EUR

(i. W.: „fünfhundertfünfundsiebzigtausend Euro“)

 

in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO,

 

 

3.    den in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von

 

5.000.000,00 EUR

(i. W.: „fünf Millionen Euro“)

 

in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO.

 

 

 

Gemäß § 115 Abs. 3 HGO genehmige ich

 

1.      den Gesamtbetrag der im Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebs Stadtwerke Geisenheim für das Wirtschaftsjahr 2022 vorgesehenen Kredite in Höhe von

 

4.588.937,00 Euro

(i. W.: „vier Millionen fünfhundertachtundachtzigtausend neunhundertsiebenunddreißig Euro“)

 

in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO,

 

 

2.      den Gesamtbetrag der im vorgenannten Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

 

2.300.000,00 EUR

(i. W.: „zwei Millionen dreihunderttausend Euro“)

 

in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO,

 

 

3.      den im vorgenannten Wirtschaftsplan festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von

800.000,-- EUR

(i. W.: „achthunderttausend Euro“).

 

in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO.

 

Bad Schwalbach, 4. Februar 2022                                         Der Landrat des

                                                                                               Rheingau-Taunus-Kreises

                                                                                               Im Auftrag

-Dienstsiegel-                                                                           gez. Keiper

 

III.      Offenlegung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 der Hochschulstadt Geisenheim sowie des Wirtschaftsplans der Stadtwerke Geisenheim für das Wirt­schaftsjahr 2022

 

Gemäß § 97 Absatz 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekannt­machung vom 7. März 2005 (GVBl. I, Seite 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. Seite 318), wird die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan der Hochschulstadt Geisenheim für das Haushaltsjahr 2022 sowie der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Geisenheim für das Wirtschaftsjahr 2022, welche am 16. Dezember 2021 durch die Stadtver­ordnetenversammlung beschlossen und durch die Aufsichtsbehörde genehmigt wurden, in der Zeit vom 21. Februar bis 4. März 2022 öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.

 

Wir bitten bei Interesse an einer Einsichtnahme um Terminvereinbarung mit den MitarbeiterInnen der Kämmerei, Prälat-Werthmann-Straße 12, Geisenheim, Telefon: 06722/701178.

 

 

 

Geisenheim, den 10. Februar 2022

DER MAGISTRAT DER

HOCHSCHULSTADT GEISENHEIM

 

 

 

Christian Aßmann

Bürgermeister


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