Amtliche Bekanntmachung
AB 14/2022 Haushaltssatzung für das Jahr 2022
I. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I, Seite 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. Seite 915), hat die Stadtverordnetenversammlung der Hochschulstadt Geisenheim am 16. Dezember 2021 die folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 - Haushaltsplan
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 28.008.679 EUR,
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 27.899.161 EUR,
mit einem Saldo von 109.518 EUR,
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 653.401 EUR,
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 EUR,
mit einem Saldo von 653.401.001 EUR,
mit einem Überschuss von 762.919 EUR,
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
auslaufender Verwaltungstätigkeit auf 954.459 EUR,
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.855.739 EUR,
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.737.233 EUR,
mit einem Saldo von -881.494 EUR,
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 881.494 EUR,
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 881.494 EUR,
mit einem Saldo von 40.233 EUR,
mit einem Finanzmittelüberschuss des Haushaltsjahres von 113.198 EUR,
festgesetzt.
§ 2 - Kreditaufnahme
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2022 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 881.494 Euro festgesetzt.
§ 3 - Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2022 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 575.000 Euro festgesetzt.
§ 4 - Liquiditätskredite
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2022 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 5.000.000 EUR festgesetzt.
§ 5 - Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden durch Hebesatzsatzung, entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 5. Dezember 2019, wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 480 v. H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 480 v. H.
2. Gewerbesteuer auf 380 v. H.
Die Wiedergabe der festgelegten Hebesätze in dieser Haushaltssatzung hat nur nachrichtlichen Charakter.
§ 6 – Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7 - Stellenplan
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
§ 8 – Allgemeine Sperren von Haushaltsermächtigungen
Es werden keine „Allgemeinen Sperren von Haushaltsermächtigungen“ festgesetzt.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Geisenheim, den 10. Februar 2022 Der Magistrat der
Hochschulstadt Geisenheim
-Dienstsiegel- gez. Christian Aßmann
Bürgermeister
II. Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 sowie des Wirtschaftsplans der Stadtwerke Geisenheim für das Wirtschaftsjahr 2022
Hiermit genehmige ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
1. den Gesamtbetrag der in § 2 der Haushaltssatzung der Hochschulstadt Geisenheim für das Haushaltsjahr 2022 vorgesehenen Kredite in Höhe von
881.494,00 EUR
(i. W.: „achthunderteinundachtzigtausend vierhundertvierundneunzig Euro“)
in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO,
2. den Gesamtbetrag der in § 3 der Haushaltssatzung vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
575.000,00 EUR
(i. W.: „fünfhundertfünfundsiebzigtausend Euro“)
in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO,
3. den in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von
5.000.000,00 EUR
(i. W.: „fünf Millionen Euro“)
in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO.
Gemäß § 115 Abs. 3 HGO genehmige ich
1. den Gesamtbetrag der im Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebs Stadtwerke Geisenheim für das Wirtschaftsjahr 2022 vorgesehenen Kredite in Höhe von
4.588.937,00 Euro
(i. W.: „vier Millionen fünfhundertachtundachtzigtausend neunhundertsiebenunddreißig Euro“)
in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO,
2. den Gesamtbetrag der im vorgenannten Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
2.300.000,00 EUR
(i. W.: „zwei Millionen dreihunderttausend Euro“)
in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO,
3. den im vorgenannten Wirtschaftsplan festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von
800.000,-- EUR
(i. W.: „achthunderttausend Euro“).
in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO.
Bad Schwalbach, 4. Februar 2022 Der Landrat des
Rheingau-Taunus-Kreises
Im Auftrag
-Dienstsiegel- gez. Keiper
III. Offenlegung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 der Hochschulstadt Geisenheim sowie des Wirtschaftsplans der Stadtwerke Geisenheim für das Wirtschaftsjahr 2022
Gemäß § 97 Absatz 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I, Seite 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. Seite 318), wird die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan der Hochschulstadt Geisenheim für das Haushaltsjahr 2022 sowie der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Geisenheim für das Wirtschaftsjahr 2022, welche am 16. Dezember 2021 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen und durch die Aufsichtsbehörde genehmigt wurden, in der Zeit vom 21. Februar bis 4. März 2022 öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.
Wir bitten bei Interesse an einer Einsichtnahme um Terminvereinbarung mit den MitarbeiterInnen der Kämmerei, Prälat-Werthmann-Straße 12, Geisenheim, Telefon: 06722/701178.
Geisenheim, den 10. Februar 2022 | DER MAGISTRAT DER HOCHSCHULSTADT GEISENHEIM
Christian Aßmann Bürgermeister |