Amtliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung des Amtes für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn
Öffentliche Bekanntmachung des Amtes für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn
für folgende Geltungsbereiche:
Städte Rüdesheim am Rhein, Geisenheim, Lorch am Rhein, Bingen am Rhein sowie für die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe
Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn
- Flurbereinigungsbehörde –
Berner Straße 11
65552 Limburg an der Lahn
Telefon: +49(64 31) 9105-0 Fax: +49(611) 327 605-600
E-Mail: info.afb-limburg@hvbg.hessen.de
Flurbereinigungsverfahren Rüdesheim III
Aktenzeichen: VF 1802
Öffentliche Bekanntmachung
Aufklärung der Beteiligten
zur geplanten Einstellung
der Flurbereinigung VF 1802 Rüdesheim III
Aufklärung der Beteiligten
Gemäß § 5 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 9 FlurbG sind die am Verfahren beteiligten Grundstückseigentümer in geeigneter Weise eingehend über die geplante Einstellung des Flurbereinigungsverfahrens einschließlich der voraussichtlich entstehenden Kosten aufzuklären.
Die betroffenen Teilnehmer erhalten gemäß § 5 Abs. 1 FlurbG die Möglichkeit, sich über die Einstellung eingehend zu informieren und bei Bedarf individuell Auskunft zu erhalten.
Aufgrund der Covid-19-Pandemie ist eine öffentliche Veranstaltung mit allen Teilnehmern nicht vorgesehen. Im Einklang mit § 5 (1) Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) erfolgt die Aufklärung der voraussichtlichen Teilnehmer über eine Onlinekonsultation.
Hierfür steht den Teilnehmern bis einschließlich 11.03.2022 unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/VF1802 ein Foliensatz mit weitergehenden Informationen sowie eine Karte zur Verfügung.
Wenn Sie über keinen Internetanschluss verfügen und den Foliensatz auf analogem Wege erhalten wollen oder weitere Fragen zur geplanten Einstellung haben, wenden Sie sich bitte bis spätestens zum 11.03.2022 mit dem Kennzeichen „VF 1802 Rüdesheim III - Einstellung“ an das Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn, Berner Str. 11, 65552 Limburg a. d. Lahn oder per Telefon unter 06431 9105 – 6241 oder -6240.
Aufgrund der derzeitigen Situation bzgl. der Corona–Pandemie wird darum gebeten, von persönlichen Vorsprachen abzusehen.
Sachverhalt
Die für die Einleitung des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens gem. § 86 FlurbG maßgebenden Voraussetzungen liegen nicht mehr vor.
Zwar ist die Notwendigkeit einer Bewässerung der Rüdesheimer Steillagen zur nachhaltigen Sicherung des Weinbaus und der Minimierung der Erosionsanfälligkeit auch heute noch gegeben, jedoch ist die Weiterführung des Flurbereinigungsverfahrens hierfür nicht mehr das geeignete Verfahren. Sowohl die Akzeptanz bei der weit überwiegenden Anzahl der Teilnehmer, als auch die nicht gesicherte Erbringung der Eigenleistung als Fördervoraussetzung lassen eine Fortsetzung des Verfahrens nicht zu, deshalb ist das Verfahren einzustellen.
Veröffentlichung
Diese öffentliche Bekanntmachung wird in den Städten Rüdesheim am Rhein, Geisenheim, Lorch am Rhein, Bingen am Rhein und in der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe öffentlich bekannt gemacht. Darüber hinaus ist diese öffentliche Bekanntmachung unter https://hvbg.hessen.de/VF1802 abrufbar.
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Limburg, den 02.02.2022
gez. M. Sauer (Verfahrensleiter)