Amtliche Bekanntmachung
AB 15/2022 Fundsachen
Verwertung von Fundsachen
Die hier bis zum 1. Juli 2021 abgegebenen und nicht abgeholten Fundgegenstände, wie Schlüssel, Handys, Geldbörsen, Uhren, Ohrringe, Schmuckanhänger, Brillen, Kopfhörer, Ringe, Halsketten und verschiedene Rucksäcke, sollen verwertet werden. Empfangsberechtigte werden gemäß §§ 980 des Bürgerlichen Gesetzbuches, daher aufgefordert, bis zum 28. März 2022 ihre Rechte im Bürgerbüro, Beinstraße 9, Geisenheim anzumelden. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Nach Fristablauf werden die Fundgegenstände entsprechend verwertet.
Geisenheim, den 1. März 2022