Amtliche Bekanntmachung
AB 104/2022 Feldwegreinigung
Aufgrund des derzeitigen Zustandes der Feldwege in den Weinbergsgemarkungen wird folgende
öffentliche Aufforderung
erlassen:
Zur Wiederherstellung ordnungsgemäßer Zustände sind sämtliche Feldwege einschließlich der Wasserrinnen und Flutgräben unverzüglich, spätestens bis 30. November 2022 gründlich zu säubern.
Weiterhin wird aufgefordert, das Umpflügen der zu den Wegeparzellen gehörenden Geländestreifen zu unterlassen.
Zuwiderhandlungen gegen obige Forderungen werden, insbesondere nach Ablauf der gesetzten Frist, als Ordnungswidrigkeit verfolgt.
Um entsprechende Beachtung gebeten.
Geisenheim, den 7. November 2022
III/3-140-05