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Amtliche Bekanntmachungen

der Hochschulstadt Geisenheim

Amtliche Bekanntmachung

AB 107/2022 Bauleitplanung

 

Bauleitplanung der Hochschulstadt Geisenheim

Bebauungsplan „An der Winkeler Straße, 3. Änderung“

 

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Hochschulstadt Geisenheim hat in ihrer Sitzung am 06.10.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „An der Winkeler Straße, 3. Änderung“ beschlossen. Der wirksame Flächennutzungsplan soll gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB berichtigt werden.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachfolgenutzung (Büros, gewerbliche Nutzungen, Wohnen sowie weitere Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören, etc.) im Bereich der Liegenschaft „Schönbornstraße 1“ geschaffen werden. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Die Öffentlichkeit kann sich während der unten genannten Frist im Bauamt der Hochschulstadt Geisenheim über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern.

 

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Durchführung eines Monitorings nach § 4c BauGB abgesehen wird.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes inkl. der textlichen Festsetzungen und der zugehörigen Begründung, das schalltechnische Gutachten, die DIN 4109-1:2018-01 „Schallschutz im Hochbau – Teil 1: Mindestanforderungen“, die DIN 4109-2:2018-01 „Schallschutz im Hochbau – Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen“ sowie die Plankarte zur Berichtigung des Flächennutzungsplanes liegen in der Zeit von

 

Montag, dem 21.11.2022 bis einschl. Freitag, dem 23.12.2022

 

                        montags bis donnerstags   von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
                        und                                          von 14.00 Uhr – 16:00 Uhr
                        sowie nach Terminvereinbarung bis 19:00 Uhr
                       
                        sowie freitags                           von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

 

im Bauamt der Hochschulstadt Geisenheim, Winkeler Straße 46, im Bürgerflur des 1. Obergeschosses zur Einsicht öffentlich aus. 

Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden die Planunterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Hochschulstadt Geisenheim https://www.geisenheim.de unter der Rubrik Rathaus & Politik / Bauleitplanverfahren (https://www.geisenheim.de/rathaus-politik/aktuelles/bauleitplanverfahren/) und über das Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/g-i eingesehen und heruntergeladen werden. Elektronische Stellungnahmen können an nicola.fischer-quasten@geisenheim.de gesendet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. 

Die Hochschulstadt Geisenheim hat gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB beauftragt. 


Räumlicher Geltungsbereich , ohne Maßstab




 

Geisenheim, den 08.11.2022


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