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Amtliche Bekanntmachungen

der Hochschulstadt Geisenheim

Amtliche Bekanntmachung

AB 88/2022 Maskenpflicht

 

Maskenpflicht in den Dienstgebäuden der Stadtverwaltung und der Stadtwerke Geisenheim

 

Um das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus zu minimieren, die Sicherheit der Beschäftigten sowie Besucherinnen und Besucher der Dienstgebäude der Stadtverwaltung und der Stadtwerke Geisenheim zu verbessern, gilt ab dem 6. Oktober 2022 während des Aufenthalts in allen Dienstgebäuden für die Besucherinnen und Besucher die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (FFP2 oder vergleichbar) während des Aufenthalts. Jeder ist dazu angehalten, sich so zu verhalten, dass sie/er sich und andere keiner unangemessenen Infektionsgefahr aussetzt.

 

 

Geisenheim, den 05.10.2022


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