Amtliche Bekanntmachung
AB 90/2022 Jahresabschlüsse
Jahresabschlüsse 2016, 2017, 2018 und 2019 der Hochschulstadt Geisenheim
I. Behandlung der Jahresergebnisse
Aufgrund des § 113 Hessische Gemeindeordnung (HGO) hat die Stadtverordnetenversammlung am 6. Oktober 2022 die Jahresabschlüsse 2016, 2017, 2018 und 2019 der Hochschulstadt Geisenheim beraten und beschlossen:
Jahresabschluss 2016
Die Stadtverordnetenversammlung hat von dem Ergebnis der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt zustimmend Kenntnis genommen und stellt den Jahresabschluss 2016 fest.
Das Jahr 2016 schließt mit einem Gesamtfehlbetrag von 360.239,98 € ab. Das ordentliche Ergebnis weist einen Fehlbetrag von 756.213,29 € und das außerordentliche Ergebnis einen Überschuss von 395.973,31 € aus.
Der Überschuss aus dem außerordentlichem Ergebnis 2016 in Höhe von 395.973,31 € wird gemäß § 23 GemHVO als Zuführung zur „Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses“ gebucht.
Der Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 756.213,29 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Die entsprechenden Buchungen wurden im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 vorgenommen.
Dem Magistrat wird für das abgeschlossene Haushaltsjahr Entlastung erteilt.
Jahresabschluss 2017
Die Stadtverordnetenversammlung hat von dem Ergebnis der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt zustimmend Kenntnis genommen und stellt den Jahresabschluss 2017 fest.
Das Jahr 2017 schließt mit einem Gesamtüberschuss von 143.610,79 € ab. Das ordentliche Ergebnis weist einen Fehlbetrag von 560.810,42 € und das außerordentliche Ergebnis einen Überschuss von 704.421,21 € aus.
Der Überschuss aus dem außerordentlichem Ergebnis 2017 in Höhe von 704.421,21 € wird gemäß § 23 GemHVO als Zuführung zur „Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses“ gebucht.
Der Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 560.810,42 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Die entsprechenden Buchungen wurden im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 vorgenommen.
Dem Magistrat wird für das abgeschlossene Haushaltsjahr Entlastung erteilt.
Jahresabschluss 2018
Die Stadtverordnetenversammlung hat von dem Ergebnis der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt zustimmend Kenntnis genommen und stellt den Jahresabschluss 2018 fest.
Das Jahr 2018 schließt mit einem Gesamtüberschuss von 1.219.128,71 € ab. Das ordentliche Ergebnis weist einen Überschuss von 1.097.240,20 € und das außerordentliche Ergebnis einen Überschuss von 121.888,51 € aus.
Der Überschuss aus dem außerordentlichem Ergebnis 2018 in Höhe von 121.888,51 € wird gemäß § 23 GemHVO als Zuführung zur „Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses“ gebucht.
Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 1.097.240,20 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Die entsprechenden Buchungen wurden im Rahmen des Jahresabschlusses 2021 vorgenommen.
Dem Magistrat wird für das abgeschlossene Haushaltsjahr Entlastung erteilt.
Jahresabschluss 2019
Die Stadtverordnetenversammlung hat von dem Ergebnis der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt zustimmend Kenntnis genommen und stellt den Jahresabschluss 2019 fest.
Das Jahr 2019 schließt mit einem Gesamtüberschuss von 1.072.774,82 € ab. Das ordentliche Ergebnis weist einen Überschuss von 1.149.246,94 € und das außerordentliche Ergebnis einen Fehlbetrag von 76.472,12 € aus.
Der Fehlbetrag aus dem außerordentlichem Ergebnis 2019 in Höhe von 76.472,12 € wird gemäß § 23 GemHVO als Abgang zur „Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses“ gebucht.
Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 1.149.246,94 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Die entsprechenden Buchungen wurden im Rahmen des Jahresabschlusses 2021 vorgenommen.
Dem Magistrat wird für das abgeschlossene Haushaltsjahr Entlastung erteilt.
II. Bestätigungsvermerke der Abschlussprüfer
Jahresabschluss 2016
„Der vorliegende Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 ist aus den Zahlen der Buchführung und den Vermögens- und Verbindlichkeitsverzeichnissen grundsätzlich richtig entwickelt worden.
Die bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gemäß dem Grundsatz der Bilanzierungsstetigkeit beibehalten.
Anmerkungen zur Einhaltung des Haushaltsplanes und der entsprechenden kommunalrechtlichen Vorschriften sind unter Ziffer 5 dieses Berichtes aufgeführt.
Der zur Prüfung vorgelegte Jahresabschluss 2016 entspricht den im Buchungssystem enthaltenen Werten.
Der Jahresabschluss, seine Anlagen und der Anhang vermitteln ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der sonstigen Risiken der Hochschulstadt Geisenheim.
Ein Rechenschaftsbericht wurde für das Berichtsjahr erstellt und unsererseits geprüft. Bezüglich des Prüfungsergebnisses verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Ziffer 6.1 dieses Berichtes.“
Rechnungsprüfungsamt
des Rheingau-Taunus-Kreises Bad Schwalbach, 11.07.2022
|
|
|
gez. Kamin | gez. Blaha | gez. i. V. Stein |
Prüferin | Prüferin | stellv. Leitung |
Jahresabschluss 2017
„Der vorliegende Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 ist aus den Zahlen der Buchführung und den Vermögens- und Verbindlichkeitsverzeichnissen grundsätzlich richtig entwickelt worden.
Die bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gemäß dem Grundsatz der Bilanzierungsstetigkeit beibehalten.
Anmerkungen zur Einhaltung des Haushaltsplanes und der entsprechenden kommunalrechtlichen Vorschriften sind unter Ziffer 5 dieses Berichtes aufgeführt.
Der zur Prüfung vorgelegte Jahresabschluss 2017 entspricht den im Buchungssystem enthaltenen Werten.
Der Jahresabschluss, seine Anlagen und der Anhang vermitteln ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der sonstigen Risiken der Hochschulstadt Geisenheim.
Ein Rechenschaftsbericht wurde für das Berichtsjahr erstellt und unsererseits geprüft. Bezüglich des Prüfungsergebnisses verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Ziffer 6.1 dieses Berichtes.“
Rechnungsprüfungsamt
des Rheingau-Taunus-Kreises Bad Schwalbach, 11.07.2022
|
|
|
gez. Kamin | gez. Blaha | gez. i. V. Stein |
Prüferin | Prüferin | stellv. Leitung |
Jahresabschluss 2018
„Der vorliegende Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 ist aus den Zahlen der Buchführung und den Vermögens- und Verbindlichkeitsverzeichnissen grundsätzlich richtig entwickelt worden.
Die bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gemäß dem Grundsatz der Bilanzierungsstetigkeit beibehalten.
Anmerkungen zur Einhaltung des Haushaltsplanes und der entsprechenden kommunalrechtlichen Vorschriften sind unter Ziffer 5 dieses Berichtes aufgeführt.
Der zur Prüfung vorgelegte Jahresabschluss 2018 entspricht den im Buchungssystem enthaltenen Werten.
Der Jahresabschluss, seine Anlagen und der Anhang vermitteln ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der sonstigen Risiken der Hochschulstadt Geisenheim.
Ein Rechenschaftsbericht wurde für das Berichtsjahr erstellt und unsererseits geprüft.
Rechnungsprüfungsamt
des Rheingau-Taunus-Kreises Bad Schwalbach, 11.07.2022
|
|
|
gez. Kamin | gez. Blaha | gez. i. V. Stein |
Prüferin | Prüferin | stellv. Leitung |
Jahresabschluss 2019
„Der vorliegende Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 ist aus den Zahlen der Buchführung und den Vermögens- und Verbindlichkeitsverzeichnissen grundsätzlich richtig entwickelt worden.
Die bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gemäß dem Grundsatz der Bilanzierungsstetigkeit beibehalten.
Anmerkungen zur Einhaltung des Haushaltsplanes und der entsprechenden kommunalrechtlichen Vorschriften sind unter Ziffer 5 dieses Berichtes aufgeführt.
Der zur Prüfung vorgelegte Jahresabschluss 2019 entspricht den im Buchungssystem enthaltenen Werten.
Der Jahresabschluss, seine Anlagen und der Anhang vermitteln ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der sonstigen Risiken der Hochschulstadt Geisenheim.
Ein Rechenschaftsbericht wurde für das Berichtsjahr erstellt und unsererseits geprüft. Bezüglich des Prüfungsergebnisses verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Ziffer 6.1 dieses Berichtes.“
Rechnungsprüfungsamt
des Rheingau-Taunus-Kreises Bad Schwalbach, 11.07.2022
|
|
|
gez. Kamin | gez. Blaha | gez. i. V. Stein |
Prüferin | Prüferin | stellv. Leitung |
III. Bekanntmachung
Der o. g. Beschluss über die Feststellung der Jahresabschlüsse und über die Behandlung der Jahresergebnisse 2016, 2017, 2018 und 2019 der Hochschulstadt Geisenheim sowie der Bestätigungsvermerke der Abschlussprüfer werden hiermit gemäß § 114 Absatz 2 HGO öffentlich bekannt gemacht.
IV. Öffentliche Auslegung der Jahresabschlüsse 2014 und 2015
der Hochschulstadt Geisenheim
Die Jahresabschlüsse 2016, 2017, 2018 und 2019 der Hochschulstadt Geisenheim werden gemäß § 114 Absatz 2 HGO in der Zeit vom 17. bis 26. Oktober 2022, während der Öffnungszeiten in den Räumen der Kämmerei Geisenheim, Prälat-Werthmann-Straße 12 (Zimmer 201), Geisenheim, öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.
Geisenheim, den 10. Oktober 2022
Christian Aßmann
Bürgermeister