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Amtliche Bekanntmachungen

der Hochschulstadt Geisenheim

Amtliche Bekanntmachung

AB 93/2022 Bauleitplanung der Hochschulstadt Geisenheim

 


Die Stadtverordnetenversammlung der Hochschulstadt Geisenheim hat in ihrer Sitzung am 07.04.2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „Tonberg“ als Satzung beschlossen.

Ziel der Aufstellung ist die Ausweisung neuer Wohnbauflächen an der Albert-Schweitzer-Straße.

Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Geisenheim in der Flur 62, die Flurstücke 57 bis 60 sowie 61/1 (Albert-Schweitzer-Straße) und in der Flur 9 Nr. das Flurstück 146/24 tlw. (Albert-Schweitzer-Straße).

 

Der Bebauungsplan „Tonberg“ tritt mit dieser Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

 

Der Bebauungsplan kann mit zugehöriger Begründung ab sofort während der allgemeinen Dienststunden im Bauamt der Hochschulstadt Geisenheim, Winkeler Straße 46, im Bürgerflur des 1. Obergeschosses und auf der Internetseite der Hochschulstadt Geisenheim (www.geisenheim.de) und im Zentralen Internetportal für die Bauleitplanung des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) eingesehen werden.

 

Jeder kann den Bebauungsplan und die Begründung einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.

 

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, wird hingewiesen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb von 1 Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Hochschulstadt Geisenheim geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

 

Geisenheim, den 13. Oktober 2022

 


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