Amtliche Bekanntmachung
AB 84/2022 Verwertung von Fundsachen
Die hier bis zum 15. März 2022 abgegebenen und nicht abgeholten Fundgegenstände, wie Fahrräder, Schlüssel, Handys, Uhren, Brillen, Ringe, Hals- und Fußkettchen, sollen verwertet werden. Empfangsberechtigte werden gemäß § 980 des Bürgerlichen Gesetzbuches, daher aufgefordert, bis zum 27. Oktober 2022 ihre Rechte im Bürgerbüro, Beinstraße 9, Geisenheim anzumelden. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Nach Fristablauf werden die Fundgegenstände entsprechend verwertet.
Geisenheim, den 21. Sept 2022
III/3-147-00
DER MAGISTRAT DER
HOCHSCHULSTADT GEISENHEIM
Christian Aßmann
Bürgermeister