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Amtliche Bekanntmachungen

der Hochschulstadt Geisenheim

Amtliche Bekanntmachung

AB 34/2023 Vereinfachte Umlegung für das Gebiet „Neuordnung Siedlungsfläche Tonberg“ in der Gemarkung Geisenheim, Flur 62

 

Für die vereinfachte Umlegung im Gebiet “Neuordnung Siedlungsfläche Tonberg” in der Gemarkung Geisenheim wird nach § 83 BauGB, in der derzeit gültigen Fassung, bekannt gemacht, dass der Beschluss des Magistrats vom 01.03.2023 am 18.04.2023 unanfechtbar geworden ist.

 

Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke eingwiesen.

 

Die Geldleistungen sind fällig.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Festsetzung des Zeitpunkts der Unanfechtbarkeit ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Amtlichen Bekanntmachung bei dem Magistrat der Hochschulstadt Geisenheim als Umlegungsstelle, Fachbereich Bauamt, Winkeler Straße 46, 65366 Geisenheim, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

 

 

Geisenheim, den 18. April 2023

 


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