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Amtliche Bekanntmachungen

der Hochschulstadt Geisenheim

Amtliche Bekanntmachung

AB 35/2023 Neuwahl einer Ortsgerichtsvorsteherin/ eines Ortsgerichtsvorstehers

 

Dem Geisenheimer Ortsgericht obliegen die freiwillige Gerichtsbarkeit und das Schätzungswesen im Stadtgebiet sowie das Beglaubigen von Unterschriften. Es ist für diese Anliegen Anlaufstelle für alle Bürgerinnen und Bürger. Das Ortsgericht I ist zuständig für den Bereich der Stadtteile Johannisberg und Stephanshausen.

 

Für das Geisenheimer Ortsgericht II wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Ortsgerichtsvorsteherin/ ein Ortsgerichtsvorsteher gesucht. Gesucht werden Bewerber/innen die ortskundig sind und mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sind. Sie müssen im Bereich des Ortsgerichts II wohnhaft sein. Ortsgerichtsvorsteher arbeiten ehrenamtlich und werden für die Dauer von 10 Jahren ernannt.

 

Bewerbungen und Anfragen richten Sie bitte an Herrn Aljoscha Leppla (aljoscha.leppla@geisenheim.de oder 06722-701192).

Bewerbungsschluss ist der 14. Mai 2023.

 

Geisenheim, 24.04.2023

 


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