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Amtliche Bekanntmachungen

der Hochschulstadt Geisenheim

Amtliche Bekanntmachung

AB 76/2023 Bauleitplanung der Hochschulstadt Geisenheim

 

Bauleitplanung der Hochschulstadt Geisenheim

Inkrafttreten des Bebauungsplanes „An der Winkeler Straße, 3. Änderung“

mit integrierten örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Hochschulstadt Geisenheim hat in ihrer Sitzung am 20.07.2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellten Bebauungsplan „An der Winkeler Straße, 3. Änderung“ mit integrierten örtlichen Bauvorschriften (gem. § 91 HBO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB) als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt. Der wirksame Flächennutzungsplan wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB, im Bereich der Bebauungsplanänderung berichtigt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachfolgenutzung (Büros, gewerbliche Nutzungen, Wohnen sowie weitere Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören, etc.) im Bereich der Liegenschaft „Schönbornstraße 1“ geschaffen werden. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.

Der Bebauungsplan „An der Winkeler Straße, 3. Änderung“ mit integrierten örtlichen Bauvorschriften (gem. § 91 HBO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB) tritt mit dieser Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, dass auf eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, auf einen Umweltbericht nach § 2a BauGB und eine zusammenfassende Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB im Verfahren nach §13a BauGB verzichtet wurde.

Der Bebauungsplan kann mit der zugehörigen Begründung, dem schalltechnischen Gutachten, der DIN 4109-1:2018-01 „Schallschutz im Hochbau – Teil 1: Mindestanforderungen“, der DIN 4109-2:2018-01 „Schallschutz im Hochbau – Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen“ sowie der Plankarte zur Berichtigung des Flächennutzungsplanes ab sofort während der allgemeinen Dienststunden im Bauamt der Hochschulstadt Geisenheim, Winkeler Straße 46, im Bürgerflur des 1. Obergeschosses eingesehen werden.  Der Bebauungsplan mit der zugehörigen Begründung sowie die Plankarte zur Berichtigung des Flächennutzungsplanes werden zudem auf der Internetseite der Hochschulstadt Geisenheim (www.geisenheim.de) und im Zentralen Internetportal für die Bauleitplanung des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) eingestellt.

 

Jeder kann die Planunterlagen einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.

 

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, wird hingewiesen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb von 1 Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Hochschulstadt Geisenheim geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

 

Geisenheim, den 26. Juli 2023

 

DER MAGISTRAT

In Vertretung

 

Michael Schlepper

Erster Stadtrat

 

 

Räumlicher Geltungsbereich, ohne Maßstab