Amtliche Bekanntmachung
AB 127/2023 Friedhof Johannisberg
Friedhof Johannisberg
Entziehung des Nutzungsrechtes
Auf dem Friedhof in Johannisberg wurde im Rahmen der Grabsteinprüfung vom 6. bis 10. November 2023 folgende bereits abgelaufene Grabstätte als nicht mehr standsicher beurteilt und muss somit dringend in einen ordnungsgemäßen Zustand gebracht oder entfernt werden:
Abteilung IV, Reihe R-S, Nrn. 7 und 8
Doppel-Erdwahlgrabstätte von Gertrude Lohr geb. Molitor (*1912, +1975), Johann Lohr (*1899, +1982) und Helmut Lohr (*1937, +1986)
Eventuell vorhandene Nutzungsberechtigte werden aufgefordert, ihre Rechte an der oben genannten Grabstätte bei dem Magistrat der Hochschulstadt Geisenheim, Bauamt: Friedhof und Bestattungen, Rüdesheimer Straße 48, 65366 Geisenheim bis spätestens 18. Januar 2024 anzumelden. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Nutzungsrecht als aufgehoben und die Grabstätte wird entfernt.
Geisenheim, den 15. Dezember 2023
DER MAGISTRAT
Christian Aßmann
Bürgermeister