Amtliche Bekanntmachung
AB 27/2023 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023
- Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I, Seite 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. Seite 915), hat die Stadtverordnetenversammlung der Hochschulstadt Geisenheim am 15. Dezember 2022 die folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 - Haushaltsplan
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 30.596.467 EUR,
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 30.574.979 EUR,
mit einem Saldo von 21.488 EUR,
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.001 EUR,
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 EUR,
mit einem Saldo von 1.001 EUR,
mit einem Überschuss von 22.489 EUR,
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 786.62259 EUR,
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.046.346 EUR,
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 4.115.000 EUR,
mit einem Saldo von -2.068.654 EUR,
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 2.068.654 EUR,
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 809.163 EUR,
mit einem Saldo von 1.259.491 EUR,
mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von 22.541 EUR,
festgesetzt.
§ 2 - Kreditaufnahme
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 2.068.654 Euro festgesetzt.
§ 3 - Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 600.000 Euro festgesetzt.
§ 4 - Liquiditätskredite
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 5.000.000 EUR festgesetzt.
§ 5 - Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden durch Hebesatzsatzung, entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 5. Dezember 2019, wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 480 v. H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 480 v. H.
2. Gewerbesteuer auf 380 v. H.
Die Wiedergabe der festgelegten Hebesätze in dieser Haushaltssatzung hat nur nachrichtlichen Charakter.
§ 6 – Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7 - Stellenplan
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
§ 8 – Allgemeine Sperren von Haushaltsermächtigungen
Für die Investition I 11140 07 – Erwerb der Marienkirche wurde eine Sperre der Haushaltsermächtigung festgesetzt, die durch die Stadtverordnetenversammlung aufgehoben werden kann.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Geisenheim, den 20. März 2023 Der Magistrat der
Hochschulstadt Geisenheim
-Dienstsiegel- gez. Christian Aßmann
Bürgermeister
- Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 sowie des Wirtschaftsplans der Stadtwerke Geisenheim für das Wirtschaftsjahr 2023
Hiermit genehmige ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
1. Die Abweichung von den Vorgaben des Haushaltsausgleichs für den Finanzhaushalt des Haushaltsjahres 2023 nach § 97a Nr. 1 in Verbindung mit § 92 Abs. 5 Nr. 2 Hessische Gemeindeordnung,
2. den Gesamtbetrag der in § 2 der Haushaltssatzung der Hochschulstadt Geisenheim für das Haushaltsjahr 2022 vorgesehenen Kredite in Höhe von
2.068.654,00 EUR
(i. W.: „zwei Millionen achtundsechzigtausendsechshundertvierundfünfzig Euro“)
gemäß § 97a Nr. 4 in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO,
3. den in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung vorgesehenen Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
600.000,00 EUR
(i. W.: „sechshunderttausend Euro“)
gemäß § 97a Nr. 3 in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO,
4. den in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von
5.000.000,00 EUR
(i. W.: „fünf Millionen Euro“)
Gemäß § 97a Nr. 5 in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO.
Weiter genehmige ich nach § 115 Abs. 1 und 3 HGO
5. die im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtwerke Geisenheim für das Wirtschaftsjahr 2023 vorgesehenen Kredite in Höhe von
5.782.550,00 Euro
(i. W.: „fünf Millionen siebenhundertzweiundachtzigtausendfünfhundertfünfzig Euro“)
gemäß § 97a Nr. 4 in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO,
6. den Gesamtbetrag der im vorgenannten Wirtschaftsplan vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
1.160.000,00 EUR
(i. W.: „einer Million einhundertsechzigtausend Euro“)
gemäß § 97a Nr. 3 in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO,
7. den im vorgenannten Wirtschaftsplan festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von
1.500.000,-- EUR
(i. W.: „einer Million fünfhunderttausend Euro“).
gemäß § 97a Nr. 5 in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO.
Bad Schwalbach, 10. März 2023 Der Landrat des
Rheingau-Taunus-Kreises
Im Auftrag
-Dienstsiegel- gez. Hadeler
- Offenlegung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 der Hochschulstadt Geisenheim sowie des Wirtschaftsplans der Stadtwerke Geisenheim für das Wirtschaftsjahr 2023
Gemäß § 97 Absatz 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I, Seite 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. Seite 915), wird die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan der Hochschulstadt Geisenheim für das Haushaltsjahr 2023 sowie der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Geisenheim für das Wirtschaftsjahr 2023, welche am 15. Dezember 2022 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen und durch die Aufsichtsbehörde genehmigt wurden, in der Zeit vom 20. März bis 31. März 2023 öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.
Wir bitten bei Interesse an einer Einsichtnahme um Terminvereinbarung mit den MitarbeiterInnen der Kämmerei, Prälat-Werthmann-Straße 12, Geisenheim, Telefon: 06722/701178.
Geisenheim, den 13. März 2023 | DER MAGISTRAT DER HOCHSCHULSTADT GEISENHEIM
Christian Aßmann Bürgermeister |