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Amtliche Bekanntmachungen

der Hochschulstadt Geisenheim

Amtliche Bekanntmachung

AB 41/2023 Eintrittspreise für die Benutzung des Rheingau-Bades und seiner Einrichtungen

 

Eintrittspreise für die Benutzung des

Rheingau-Bades und seiner Einrichtungen

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Hochschulstadt Geisenheim hat in ihrer Sitzung am 15.12.2022 folgende Eintrittspreise für die Benutzung des Rheingau-Bades und seiner Einrichtungen beschlossen:

 

 

Das Rheingau-Bad wird seit 2013 durch die Hochschulstadt Geisenheim über den Eigenbetrieb Stadtwerke Geisenheim betrieben. Im Jahr 2018 kam neben dem Hallenbad noch die Sauna dazu. Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 gelten sowohl für das Hallenbad als auch für die Sauna die nachfolgenden Regelungen zu den Eintrittspreisen.

 

 

 

 

§ 1 Allgemeines

 

Für die Benutzung und Inanspruchnahme des Rheingau-Bades und seiner Einrichtungen werden Eintrittspreise nach den folgenden Bestimmungen erhoben. Dabei liegen die Bestimmungen des § 3 der Satzung über die Benutzung des Rheingau-Bades zugrunde.

 

 

 

§ 2 Eintrittspreise

 

 

1.1.  Einzeleintritt Schwimmbad

 

a.  Erwachsene ab 18 Jahren

6,00 EUR

b. Kinder ab 3 Jahre / Jugendliche

4,00 EUR

 

 

1.2.  Abendtarif Schwimmbad (ab 2 Stunden vor Schließung des Bades)

 

a.  Erwachsene ab 18 Jahren

4,00 EUR

b. Kinder ab 3 Jahre / Jugendliche

2,00 EUR

 

 

1.3.  5-er Karte Schwimmbad (berechtigt 5 x zum Einzeleintritt)

 

a.  Erwachsene ab 18 Jahren

Wert 30,00 EUR, ermäßigt auf

 

27,00EUR

b. Kinder ab 3 Jahre / Jugendliche

Wert 20,00 EUR, ermäßigt auf

 

18,00 EUR

 

1.4.  10-er Karte Schwimmbad (berechtigt 10 x zum Einzeleintritt)

 

a.  Erwachsene ab 18 Jahren

Wert 60,00 EUR, ermäßigt auf

 

54,00EUR

b. Kinder ab 3 Jahre / Jugendliche

Wert 40,00 EUR, ermäßigt auf

 

36,00 EUR

 

1.5. 50-er Karte Schwimmbad (berechtigt 50 x zum Einzeleintritt)

a. Erwachsene ab 18 Jahren

Wert 300 EUR, ermäßigt auf                                                  250,00 EUR

b. Kinder ab 3 Jahre / Jugendliche

Wert 200 EUR, ermäßigt auf                                                  170,00 EUR

 

 

 

2.     Eintritt Schwimmbad & Sauna (Kombiticket) ausschließlich ab 18 Jahren

 

Einzeleintritt Sauna & Bad

12,00 EUR

5-er Eintritt Sauna & Bad

54,00 EUR

10-er Eintritt Sauna & Bad

108,00 EUR

 

 

3.      Für Kinder unter drei Jahren ist der Eintritt in Begleitung eines aufsichtsberechtigten Erwachsenen in das Bad dann frei, wenn für dieses Kind kein eigener Garderobenschrank in Anspruch genommen wird. Im anderen Fall ist der für Kinder und Jugendliche festgesetzte Eintrittspreis zu entrichten.

 

4.      Vom Eintrittspreis befreit sind ebenfalls die in der Satzung über die Benutzung des Rheingau-Bades vorgeschriebenen Begleitpersonen von Behinderten (mit dem Behindertenmerkmal -B- im Behindertenausweis), sofern für den Behinderten selbst die vorgeschriebene Eintrittspreis entrichtet wurde.

 

5.      Von den allgemeinbildenden Schulen und den Kindergärten, deren Schüler*innen und Kinder im Rahmen des Schwimmunterrichts in den ihnen reservierten Zeiten das Rheingau-Bad besuchen, wird ohne Rücksicht auf das Alter der Teilnehmer*innen der Eintrittspreis auf den 10er-Marken-Basis für Kinder und Jugendlichen erhoben. Darüber hinaus wird kein Entgelt für die Nutzung der Wasserflächen erhoben. Für die Abrechnung mit dem Rheingau-Taunus-Kreis als Schulträger erfolgt eine gesonderte Abrechnung.

 

6.      Die Hochschule Geisenheim University zahlt im Rahmen des Schwimmtrainings zu den reservierten Zeiten die Eintrittspreise nach § 2 Nr. 1 – 1.4. Darüber hinaus wird kein Entgelt für die Nutzung der Wasserflächen erhoben. (Übungsleiter*innen zahlen während des Trainingsbetriebes keinen Eintritt).

 

7.    Schwimmsporttreibende Vereine aus dem Rheingau, die überwiegend mit Jugendlichen das Rheingau-Bad in den ihnen reservierten Zeiten besuchen, zahlen ohne Rücksicht auf das Alter der Teilnehmer*innen und ob in diesen Gruppen auch Erwachsene mit trainieren den Eintrittspreis auf den 10er-Marken-Basis für Kinder und Jugendliche. Darüber hinaus wird kein Entgelt für die Nutzung der Wasserflächen erhoben. (Übungsleiter*innen zahlen während des Trainingsbetriebes keinen Eintritt).

 

8.    Die Eintrittspreise für die Benutzung und die Inanspruchnahme des Hallenbades für Sondernutzungen außerhalb des regulären Unterrichtsbetriebes zur Durchführung von Schwimmunterricht, Vereinsschwimmen oder Veranstaltungen werden im Einzelfall durch besondere Nutzungsverträge geregelt und festgesetzt. Ansonsten gilt diese Satzung.

 

9.    Verstöße gegen die Satzung über die Benutzung des Rheingau-Bades und die Satzung zu den Eintrittspreisen für die Benutzung des Rheingau-Bades werden mit einem Betrag in Höhe von 20,00 Euro geahndet. Für deren Erhebung ist die Hochschulstadt Geisenheim zuständig. Sie kann diese Befugnis auf das Badepersonal übertragen. Im Wiederholungsfalle wird Hausverbot erteilt. Über die Dauer des Hausverbots entscheidet die Hochschulstadt Geisenheim, vertreten durch die Betriebsleitung der Stadtwerke Geisenheim.

 

§ 3 Sonstige Preise

 

Ersatz bei Verlust

 

Garderobenschlüssel                                                  20,00 Euro

Garderobenmarke                                                      10,00 Euro

 

Bei besonderer Verschmutzung der Badeeinrichtungen die vom Badepersonal beseitigt wird, sind die Kosten der Reinigung zu zahlen, mindestens jedoch 50,00 Euro.

 

 

§ 4 Mehrwertsteuer

 

In den in dieser Satzung festgesetzten Eintrittspreisen ist die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe enthalten.

 

 

 

§ 5 Inkrafttreten

 

Diese Preise gelten ab sofort. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die bisher gültige Gebührensatzung für die Benutzung des Rheingau-Bades einschließlich aller Änderungssatzungen außer Kraft.

                                           

 

 

Geisenheim, den 16. Dezember 2022


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