Amtliche Bekanntmachung
AB 96/2023 Neuwahl einer Ortsgerichtsvorsteherin/ eines Ortsgerichtsvorstehers am Ortsgericht Geisenheim I
Neuwahl einer Ortsgerichtsvorsteherin/ eines Ortsgerichtsvorstehers am Ortsgericht Geisenheim I
Dem Geisenheimer Ortsgericht obliegen die freiwillige Gerichtsbarkeit und das Schätzungswesen im Stadtgebiet sowie das Beglaubigen von Unterschriften. Es ist für diese Anliegen Anlaufstelle für alle Bürgerinnen und Bürger. Das Ortsgericht I ist zuständig für den Bereich der Stadtteile Talstadt und Marienthal.
Für das Geisenheimer Ortsgericht I wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Ortsgerichtsvorsteherin/ ein Ortsgerichtsvorsteher gesucht. Gesucht werden Bewerber/innen die ortskundig sind und mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sind. Sie müssen im Bereich des Ortsgerichts I wohnhaft sein. Ortsgerichtsvorsteher arbeiten ehrenamtlich und werden für die Dauer von 10 Jahren ernannt.
Bewerbungen und Anfragen richten Sie bitte an Herrn Aljoscha Leppla (aljoscha.leppla@geisenheim.de oder 06722-701192).
Bewerbungsschluss ist der 1. November 2023.
Geisenheim, 10. Oktober 2023