Amtliche Bekanntmachung
AB 21/2024 Haushaltssatzung 2024
- Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I, Seite 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. Seite 90, 93), hat die Stadtverordnetenversammlung der Hochschulstadt Geisenheim am 14. Dezember 2023 die folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 - Haushaltsplan
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 32.594.041 EUR,
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 32.583.670 EUR,
mit einem Saldo von 10.371 EUR,
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.001 EUR,
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 EUR,
mit einem Saldo von 1.001 EUR,
mit einem Überschuss von 11.372 EUR,
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 923.864 EUR,
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.891.341 EUR,
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 5.446.000 EUR,
mit einem Saldo von -2.554.659 EUR,
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 2.554.659 EUR,
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 877.538 EUR,
mit einem Saldo von 1.677.121 EUR,
mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von 46.326 EUR,
festgesetzt.
§ 2 - Kreditaufnahme
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 2.554.659 Euro festgesetzt.
§ 3 - Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 3.693.000 Euro festgesetzt.
§ 4 - Liquiditätskredite
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 5.000.000 EUR festgesetzt.
§ 5 - Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden durch Hebesatzsatzung, entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 5. Dezember 2019, wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
- für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 480 v. H.
- für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 480 v. H.
- Gewerbesteuer auf 380 v. H.
Die Wiedergabe der festgelegten Hebesätze in dieser Haushaltssatzung hat nur nachrichtlichen Charakter.
§ 6 – Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7 - Stellenplan
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
§ 8 – Allgemeine Sperren von Haushaltsermächtigungen
Haushaltssperren wurden nicht beschlossen
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Geisenheim, den 22. Februar 2024 Der Magistrat der
Hochschulstadt Geisenheim
-Dienstsiegel- gez. Christian Aßmann
Bürgermeister
- Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 sowie des Wirtschaftsplans der Stadtwerke Geisenheim für das Wirtschaftsjahr 2024
Hiermit genehmige ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
1. den in § 2 der Haushaltssatzung der Hochschulstadt Geisenheim für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Kredite in Höhe von
2.554.659,00 EUR
(i. W.: „zwei Millionen fünfhundertvierundfünfzigtausend sechshundertneunundfünfzig Euro“)
in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO,
2. den in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung vorgesehenen Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
3.693.000,00 EUR
(i. W.: „drei Millionen sechshundertdreiundneunzigtausend Euro“)
in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO sowie
- den in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von
5.000.000,00 EUR
(i. W.: „fünf Millionen Euro“)
in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO.
Weiter genehmige ich nach § 115 Abs. 1 und 3 HGO
- die im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtwerke Geisenheim für das Wirtschaftsjahr 2024 vorgesehenen Kredite in Höhe von
2.512.179,00 Euro
(i. W.: „zwei Millionen funfhundertzwölftausend einhundertneunundsiebzig Euro“)
gemäß § 97a Nr. 4 in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO,
- den Gesamtbetrag der im vorgenannten Wirtschaftsplan vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
1.250.000,00 EUR
(i. W.: „einer Million zweihundertfünfzigtausend Euro“)
gemäß § 97a Nr. 3 in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO,
6. den im vorgenannten Wirtschaftsplan festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von
1.500.000,-- EUR
(i. W.: „einer Million fünfhunderttausend Euro“).
gemäß § 97a Nr. 5 in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO.
Bad Schwalbach, 22. Februar 2024 Der Landrat des
Rheingau-Taunus-Kreises
Im Auftrag
-Dienstsiegel- gez. Dilken
- Offenlegung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 der Hochschulstadt Geisenheim sowie des Wirtschaftsplans der Stadtwerke Geisenheim für das Wirtschaftsjahr 2024
Gemäß § 97 Absatz 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I, Seite 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. Seite 90, 93), wird die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan der Hochschulstadt Geisenheim für das Haushaltsjahr 2024 sowie der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Geisenheim für das Wirtschaftsjahr 2024, welche am 14. Dezember 2023 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen und durch die Aufsichtsbehörde genehmigt wurden, in der Zeit vom 01. März bis 11. März 2024 öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.
Wir bitten bei Interesse an einer Einsichtnahme um Terminvereinbarung mit den MitarbeiterInnen der Kämmerei, Prälat-Werthmann-Straße 12, Geisenheim, Telefon: 06722/701178.
Geisenheim, den 26. Februar 2024 | DER MAGISTRAT DER HOCHSCHULSTADT GEISENHEIM
Christian Aßmann Bürgermeister |