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Amtliche Bekanntmachungen

der Hochschulstadt Geisenheim

Amtliche Bekanntmachung

AB 45/2024 Feststellung des Ausscheidens und des Nachrückens in der Stadtverordnetenversammlung der Hochschulstadt Geisenheim

 

Feststellung des Ausscheidens und des Nachrückens in der Stadtverordnetenversammlung der Hochschulstadt Geisenheim

 

Frau Dr. Franziska Stein, An der Ankermühle 25, 65399 Kiedrich ist mit Ablauf des 14.05.2024 als Vertreter der Freien Demokratischen Partei (FDP) aus der Stadtverordnetenversammlung der Hochschulstadt Geisenheim durch Wegzug ausgeschieden.

Aufgrund des § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) wird hiermit festgestellt, dass Frau Hiltrud Elisabeth Kurz- Spörlein, Kreuzweg 26, 65366 Geisenheim als Ersatzperson der Freien Demokratischen Partei (FDP) in die Stadtverordnetenversammlung einrückt.

Gegen diese Entscheidung können nach § 27 des Kommunalwahlgesetzes

  1. jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes (Hochschulstadt Geisenheim)

b)            der Vertreter, dessen Ausscheiden nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 zu prüfen ist

c)            die Aufsichtsbehörde

binnen eines Monats nach Bekanntgabe dieser Entscheidung Einspruch erheben, wenn sie die Entscheidung über der Feststellung gemäß § 25 des Kommunalwahlgesetzes für erforderlich halten.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter Kirschner Dienstgebäude: Beinstraße 9, Postadresse: Rüdesheimer Straße 48, 65366 Geisenheim einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.

 

Hochschulstadt Geisenheim, 28.05.2024

Patrick Kirschner
als Wahlleiter


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