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Amtliche Bekanntmachungen

der Hochschulstadt Geisenheim

Amtliche Bekanntmachung

AB 53/2024 Feststellung des Ausscheidens und des Nachrückens in der
Stadtverordnetenversammlung

 

Feststellung des Ausscheidens und des Nachrückens in der Stadtverordnetenversammlung der Hochschulstadt Geisenheim.

Frau Hiltrud Elisabeth Kurz-Spörlein, Kreuzweg 26, 65366 Geisenheim ist mit Ablauf des 11.06.2024 als Vertreter der Freien Demokratischen Partei (FDP) aus der Stadtverordnetenversammlung der Hochschulstadt Geisenheim durch Verzicht ausgeschieden.

Aufgrund des § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) wird hiermit festgestellt, dass Herr Dr. med. dent. Edgar Spörlein, Kreuzweg 26, 65366 Geisenheim als Ersatzperson der Freien Demokratischen Partei (FDP) in die Stadtverordnetenversammlung einrückt.

Gegen diese Entscheidung können nach § 27 des Kommunalwahlgesetzes

a) jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes (Hochschulstadt Geisenheim),

b) der Vertreter, dessen Ausscheiden nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 zu prüfen ist,

c) die Aufsichtsbehörde

binnen eines Monats nach Bekanntgabe dieser Entscheidung Einspruch erheben, wenn sie die Entscheidung über der Feststellung gemäß § 25 des Kommunalwahlgesetzes für erforderlich halten.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter Patrick Kirschner

Dienstgebäude: Beinstraße 9, Postadresse: Rüdesheimer Straße 48, 65366 Geisenheim

einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.

 

Geisenheim, den 20. Juni 2024


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