Amtliche Bekanntmachung
AB 41/2024 Bauleitplanung der Hochschulstadt Geisenheim
Bauleitplanung der Hochschulstadt Geisenheim
4. Änderung des Bebauungsplanes „Schorchen“
Erneute Öffentliche Auslegung gem. § 4a (3) Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit
§ 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Hochschulstadt Geisenheim hat in ihrer Sitzung am 07.03.2024 die erneute Offenlage (3. Offenlage) der 4.Änderung des Bebauungsplanes „Schorchen“ beschlossen.
Die Änderung des Bebauungsplanes betrifft ausschließlich die Liegenschaft Kreuzweg 25. Hierbei handelt es sich um das Flurstück 1/3 in der Flur 26, welches ursprünglich dem Deutschen Wetterdienst gehörte. Das ehemalige Institutsgebäude wird nun als Bürogebäude von der Hochschule Geisenheim University genutzt. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen kleinen Anbau zu schaffen ist die Änderung des Bebauungsplanes notwendig.
Geltungsbereich:
Flurstück 1/3 der Flur 26, Gemarkung Geisenheim. Der Geltungsbereich der Änderung befindet sich im südwestlichen Bereich des Bebauungsplanes Schorchen.
Der Geltungsbereich ist den beigefügten Übersichtskarten zu entnehmen.
Die Aufstellung des Bebauungsplans wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Die Öffentlichkeit kann sich während der unten genannten Frist im Bauamt der Hochschulstadt Geisenheim über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern.
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Durchführung eines Monitorings nach § 4c BauGB, abgesehen wird.
Änderungen in den Planunterlagen: Im Rahmen der zweiten öffentlichen Auslegung sowie der Behördenbeteiligung gingen relevante Stellungnahmen ein, u.a. Hinweise auf geschützte Pflanzenarten. Die Erstellung eines Konzeptes zur Umsiedlung der Pflanzen sowie die Einarbeitung dieser Punkte in die Planunterlagen wurde notwendig. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist die erneute öffentliche Auslegung erforderlich und gesetzlich vorgeschrieben.
Der Bebauungsplanentwurf mit zugehöriger Begründung wird gem. § 4a (3) BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von
Montag, dem 13.05.2024 bis einschl. Freitag, dem 14.06.2024,
montags bis donnerstags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
und von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung - 19.00 Uhr
sowie freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
im Bauamt der Hochschulstadt Geisenheim, Winkeler Straße 46, im Bürgerflur des 1. Obergeschosses zur Einsicht öffentlich aus.
Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden die Planunterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Hochschulstadt Geisenheim https://www.geisenheim.de unter der Rubrik Rathaus & Politik / Bauleitplanverfahren (https://www.geisenheim.de/rathaus-politik/aktuelles/offenlagen-bauleitplanverfahren/) und über das Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/g-i eingesehen und heruntergeladen werden. Elektronische Stellungnahmen können an nicola.fischer-quasten@geisenheim.de gesendet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit dieser Verarbeitung erklären Sie sich mit Abgabe der Stellungnahme einverstanden. Sie willigen ein, dass die Hochschulstadt Geisenheim Ihnen postalisch oder per Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie sind gemäß § 15 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, gegenüber der Hochschulstadt Geisenheim um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Hochschulstadt Geisenheim die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten Verlangen.
Die beigefügten Übersichtspläne sollen dem besseren Verständnis der Bekanntmachung dienen. Sie haben keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnen nur die Lage des Plangebietes.
Geisenheim, den 24. April 2024
DER MAGISTRAT
Christian Aßmann
Bürgermeister