Amtliche Bekanntmachung
AB 102/2024 Jahresablesung Wasserzähler
Die Stadtwerke Geisenheim informieren:
„Jahresablesung der Wasserzähler“
Seit 2020 wurden die Wasserzähler in Geisenheim und seinen Stadtteilen auf digitale Zähler umgerüstet. Mittlerweile sind fast alle Haushalte mit der neuen Technik ausgestattet. Daher erhalten nur noch die Haushalte Mitteilungen zur Übermittlung des Wasserzählerstandes, die noch über einen analogen Hauptwasserzähler verfügen oder einen angemeldeten Garten-wasserzähler nutzen.
Nur diese Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten eine Ablesekarte und sind somit weiterhin für ihre analogen Zähler meldepflichtig.
Dabei kann der Zählerstand des analogen Haupt- und ggf. Gartenwasserzählers über einen Link auf der Homepage der Hochschulstadt Geisenheim (www.geisenheim.de) übermittelt werden. Dieser wird Mitte November 2024 für die Erfassung freigeschaltet.
Diese Online-Erfassung ist bis zum 31.12.2024 möglich. Hierfür werden das Kassenzeichen, die Zählernummer und der Zählerstand benötigt. Bitte geben Sie hier nur die Zählerdaten ein, für die Sie auch eine Mitteilung erhalten haben.
Sollte die digitale Übermittlung nicht möglich sein, kann auch die der Mitteilung beigefügte Antwortkarte genutzt werden. Um eine termingerechte Abrechnung zu gewährleisten, muss die Antwortkarte der Hochschulstadt Geisenheim bis zum 15.12.2024 vorliegen.
Nach den oben genannten Fristen eingehende Zählerstandmeldungen können leider nicht mehr berücksichtigt werden. Der Zählerstand wird dann geschätzt.
Das Steueramt der Hochschulstadt Geisenheim steht Ihnen für Fragen gerne telefonisch unter 06722/701 151 (Frau Kilian) zur Verfügung.
Die digitalen Zählerstände werden von den Stadtwerken Geisenheim automatisch mit Zählerstand zum 31.12.2024 erfasst. Hierzu erfolgt die automatische Ablesung über Funktechnik innerhalb der ersten Woche im Jahr 2025.
Geisenheim, den 11. November 2024