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Amtliche Bekanntmachungen

der Hochschulstadt Geisenheim

Amtliche Bekanntmachung

AB 82/2024 1. Änderungssatzung zur Friedhofsordnung der Hochschulstadt Geisenheim

 

 

  1. Änderungssatzung

zur Friedhofsordnung der Hochschulstadt Geisenheim

 

Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBI. S. 90,93) i.V.m. § 2 Abs. 3 Satz 1 des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes (FBG) vom 05. Juli 2007 (GVBI. I S. 338), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. August 2018 (GVBI. S. 381) hat die Stadtverordnetenversammlung der Hochschulstadt Geisenheim in der Sitzung vom 19. September 2024 für die Friedhöfe der Hochschulstadt Geisenheim folgende 1. Änderungssatzung zur Friedhofsordnung beschlossen:

 

III. Allgemeine Bestattungsvorschriften

 

§ 11 Abs. 7 wird wie folgt neu geregelt:

Der Transport des Sarges zur Grabstätte und das Absenken des Sarges bzw. der Urnen erfolgt ausschließlich durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines beauftragen Bestattungsinstitutes oder vom beauftragten Bestattungsinstitut benannte Sargträger. Bei Bestattungen mit eigenen Sargträgern übernimmt das beauftragte Bestattungsinstitut damit auch die Verantwortung für die Haftung und Sicherheit. Diese Haftungsübernahme ist damit Bestandteil der 1. Änderungssatzung der Friedhofsordnung der Hochschulstadt Geisenheim.

 

VII. Schluss- und Übergangsvorschriften

 

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Ausfertigungsvermerk:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser 1. Änderungssatzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften einhalten wurden.

 

 

Geisenheim, den 20. September 2024


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