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Amtliche Bekanntmachungen

der Hochschulstadt Geisenheim

Amtliche Bekanntmachung

AB 54/2025  Bauleitplanung der Hochschulstadt Geisenheim

 

Bauleitplanung der Hochschulstadt Geisenheim

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wertstoffhof Mittlerer Rheingau“ und Änderung des Flächennutzungsplans

 

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie

Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 Die Stadtverordnetenversammlung der Hochschulstadt Geisenheim hat in ihrer Sitzung am 19.12.2024 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wertstoffhof Mittlerer Rheingau“ beschlossen. Der wirksame Flächennutzungsplan soll im Bereich des Bebauungsplanes im Parallelverfahren geändert werden. 

Mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wertstoffhofes des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft des Rheingau-Taunus-Kreises als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger geschaffen werden. 

Der Geltungsbereich des Plangebietes erstreckt sich über Flächen in der Hochschulstadt Geisenheim und der Stadt Oestrich-Winkel. In der Hochschulstadt Geisenheim sind folgende Flurstücke betroffen: 

Gemarkung Geisenheim, Flur 12, Flurstücke 212/19 und 212/32

 Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen (schwarze Strichlinie: Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der Flächennutzungsplanänderung Hochschulstadt Geisenheim, rote Linie: gesamter Vorhabenbezogener Bebauungsplan). 

 

Die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird im Regelverfahren mit Umweltprüfung durchgeführt. Die Öffentlichkeit kann sich während der unten genannten Frist über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern. 

Alle Planunterlagen werden in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Hochschulstadt Geisenheim https://www.geisenheim.de unter der Rubrik Rathaus & Politik / Aktuelles/ Offenlagen Bauleitplanverfahren (https://www.geisenheim.de/rathaus-politik/aktuelles/bauleitplanverfahren/) und über das Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/g-i eingesehen und heruntergeladen werden. Elektronische Stellungnahmen können an nicola.fischer-quasten@geisenheim.de gesendet werden.

 

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes inkl. der textlichen Festsetzungen und der Begründung, der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung inkl. der Begründung, der zugehörige Umweltbericht, die Vorhaben- und Erschließungsplanung sowie ein Schallschutzgutachten liegen in der Zeit vom

 

Montag, den 05.05.2025 - einschl. Dienstag, den 10.06.2025

                         montags bis donnerstags        von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr

                        und                                                von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr

                        sowie nach Terminvereinbarung                   - 19.00 Uhr

                        sowie freitags                           von   8.00 Uhr- 12.00 Uhr

 

        

im Bauamt der Hochschulstadt Geisenheim, Winkeler Straße 46, im Bürgerflur des 1. Obergeschosses zur Einsicht öffentlich aus. 

Es wird darauf hingewiesen, dass die eingegangenen Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wertstoffhof Mittlerer Rheingau“ in einem gemeinsamen Abwägungsdokument der Stadt Oestrich-Winkel und der Hochschulstadt Geisenheim behandelt werden. Insofern ist es ausreichend, Stellungnahmen nur bei einer der beiden Kommunen einzureichen. 

Stellungnahmen zur Änderung des Flächennutzungsplanes sind bei der Hochschulstadt Geisenheim einzureichen. 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4 Abs. 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Die Hochschulstadt Geisenheim hat gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB beauftragt. 

Bild: Geltungsbereich vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wertstoffhof Mittlerer Rheingau" 


Geisenheim, den 10. April 2025

 

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