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Amtliche Bekanntmachungen

der Hochschulstadt Geisenheim

Amtliche Bekanntmachung

AB 25/2025 Haushaltauslegung

 

Jahresabschluss 2020 der Hochschulstadt Geisenheim

 

I.    Behandlung der Jahresergebnisse

Aufgrund des § 113 Hessische Gemeindeordnung (HGO) hat die Stadtverordnetenversammlung am 20. Februar 2025 den Jahresabschluss 2020 der Hochschulstadt Geisenheim beraten und beschlossen:

 

Jahresabschluss 2020

Die Stadtverordnetenversammlung hat von dem Ergebnis der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt zustimmend Kenntnis genommen und stellt den Jahresabschluss 2020 fest.

Das Jahr 2020 schließt mit einem Gesamtüberschuss von 2.274.572,72 € ab. Das ordentliche Ergebnis weist einen Überschuss von 2.243.892,73 € und das außerordentliche Ergebnis einen Überschuss von 30.679,99 € aus.

Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 2.243.892,73 wird gemäß § 23 GemHVO als Zuführung zur „Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ gebucht

Der Überschuss aus dem außerordentlichem Ergebnis 2020 in Höhe von 30.679,99 Euro wird ebenfalls gemäß § 23 GemHVO als Zuführung zur „Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses“ gebucht.

Die entsprechenden Buchungen wurden im Rahmen des Jahresabschlusses 2021 vorgenommen.

Dem Magistrat wird für das abgeschlossene Haushaltsjahr Entlastung erteilt.

 

 

II.   Bestätigungsvermerk der Abschlussprüfer

 

„Der vorliegende Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 ist aus den Zahlen der Buchführung und den Vermögens- und Verbindlichkeitsverzeichnissen grundsätzlich richtig entwickelt worden.

Die bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gemäß dem Grundsatz der Bilanzierungsstetigkeit beibehalten.

Anmerkungen zur Einhaltung des Haushaltsplanes und der entsprechenden kommunalrechtlichen Vorschriften sind unter Ziffer 5 dieses Berichtes aufgeführt.

Der zur Prüfung vorgelegte Jahresabschluss 2020 entspricht den im Buchungssystem enthaltenen Werten.

Der Jahresabschluss, seine Anlagen und der Anhang vermitteln ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der sonstigen Risiken der Hochschulstadt Geisenheim.

Ein Rechenschaftsbericht wurde für das Berichtsjahr erstellt und unsererseits geprüft. Bezüglich des Prüfungsergebnisses verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Ziffer 6.1 dieses Berichtes.“

 

Revision des Rheingau-Taunus-Kreises                                  Bad Schwalbach, 03.12.2024

 

gez. Brömser

Leitung

 

III.  Bekanntmachung

Der o. g. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Behandlung des Jahresergebnisses 2020 der Hochschulstadt Geisenheim sowie des Bestätigungsvermerks der Abschlussprüfer werden hiermit gemäß § 114 Absatz 2 HGO öffentlich bekannt gemacht.

 

 

IV.  Öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses 2020
der Hochschulstadt Geisenheim

Der Jahresabschluss 2020 der Hochschulstadt Geisenheim wird gemäß § 114 Absatz 2 HGO in der Zeit vom 28. Februar bis 14. März 2025 öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.

 

Wir bitten bei Interesse an einer Einsichtnahme um Terminvereinbarung mit den Mitarbeiterinnen der Kämmerei, Prälat-Werthmann-Straße 12, Geisenheim, Telefon: 06722/70 11 78/79.

 

 

Geisenheim, den 24. Februar 2025

 

 

Christian Aßmann

Bürgermeister

Kontakt

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