Amtliche Bekanntmachung
AB 31/2025 Feststellung des Ausscheidens und des Nachrückens in der Stadtverordnetenversammlung
Feststellung des Ausscheidens und des Nachrückens in der Stadtverordnetenversammlung
Herr Hans Johann Schneider, ist mit Ablauf des 19. Februar 2025 als Vertreter der Partei Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) aus der Stadtverordnetenversammlung der Hochschulstadt Geisenheim durch Wahl in den Magistrat der Hochschulstadt Geisenheim ausgeschieden.
Aufgrund des § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) wird hiermit festgestellt, dass Frau Roubina Wendel als Ersatzperson der Partei Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) in die Stadtverordnetenversammlung einrückt.
Gegen diese Entscheidung können nach § 27 des Kommunalwahlgesetzes
- jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes (Hochschulstadt Geisenheim)
- der Vertreter, dessen Ausscheiden nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 zu prüfen ist
- die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe dieser Entscheidung Einspruch erheben, wenn sie die Entscheidung über der Feststellung gemäß § 25 des Kommunalwahlgesetzes für erforderlich halten.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter Kirschner, Dienstgebäude: Beinstraße 9, Postadresse: Rüdesheimer Straße 48, 65366 Geisenheim einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.
Geisenheim, den 10. März 2025