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Pressemeldungen

aus Geisenheim

Ehrung besonderer Leistungen im Vereinsleben


Die Hochschulstadt Geisenheim ist regional und überregional bekannt, für ihr vielfältiges und aktives Vereinsleben. Die Ehrenordnung der Hochschulstadt Geisenheim sieht daher eine Würdigung von besonderen Leistungen innerhalb des Geisenheimer Vereinslebens, vor allem in der Jugendarbeit, vor. In besonderen Fällen können auch außergewöhnliche Leistungen Geisenheimer Bürgerinnen und Bürger in einem auswärtigen Verein gewürdigt werden. Ebenso ist eine Würdigung im sozialen und kulturellen Bereich möglich.

Aufgrund der Ehrenordnung der Hochschulstadt Geisenheim, soll in der Regel mindestens eine 10-jährige ehrenamtliche Tätigkeit zugrunde liegen.

Vorschläge für ehrungswürdige Personen, können bis zum 1.August 2024 in schriftlicher Form an den Magistrat der Hochschulstadt Geisenheim, Vereinsbetreuung, Frau Reighard-Orf, Rüdesheimer Str. 48, 65366 Geisenheim gerichtet werden.

Neben den Gründen für die Ehrung soll der Vorschlag auch die postalische Anschrift der zu ehrenden Personen enthalten.

 

Geisenheim, 17. Juli 2024 


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