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aus Geisenheim

ordnungsangelegenheiten

Sirenenprobe am Samstag


Am Samstag, 30. März 2024 findet im gesamten Rheingau-Taunus-Kreis eine Sirenenprobe statt, so auch in Geisenheim. Um 12:00 Uhr ertönt das Signal “Warnung der Bevölkerung”. Um 12:15 Uhr folgt dann das Signal zur Entwarnung. Parallel dazu werden Informationen über die Warn-Apps gesendet.


Der Rheingau-Taunus-Kreis informiert:

Sirenenprobe im Rheingau-Taunus-Kreis am Samstag ab 12 Uhr

 

Am Samstag, 30. März, heulen im Rheingau-Taunus-Kreis ab 12 Uhr die Sirenen. Es handelt sich um den halbjährlichen Test im gesamten Landkreis. Parallel werden Warn-Apps ausgelöst. Es besteht keine Gefahr, es ist wegen des Alarms keinesfalls der Notruf zu wählen.

 

Ziel des regelmäßigen Tests ist es, die Menschen im Landkreis über die Warnsignale zu informieren und zu sensibilisieren. Außerdem können der Kreis sowie die Kommunen ihre Warnmittel erproben und auf Funktion sowie mögliche Schwachstellen prüfen.

 

Die Leitstelle des Rheingau-Taunus-Kreises wird ab 12 Uhr die verfügbaren Sirenen mit dem Signal „Warnung der Bevölkerung“ (einminütiger auf- und abschwellender Heulton) auslösen. Um 12:15 Uhr wird über die Sirenen das Signal „Entwarnung“ (einminütiger Dauerton) zu hören sein. Falls keine Sirenen zu hören sind, kann dies per Mail an s5@rheingau-taunus.de gemeldet werden.

Aus technischen Gründen heulen in Heidenrod keine Sirenen. In Hünstetten nur um 12 Uhr mit dem Signal „Feuerwehr-Alarm“ (dreimal 12 Sekunden Heulton).

 

Parallel zur Warnung und Entwarnung wird eine Information für die Warn-Apps ausgelöst. Damit können Smartphone-Besitzer prüfen, ob ihre Warn-App richtig eingestellt ist und funktioniert. Folgende Warn-Apps werden ausgelöst: NINA, BiWApp, Katwarn, HessenWARN.

 

Cell-Broadcast wird nicht ausgelöst, sodass Handys ohne Warn-App still bleiben.

Wichtig für die Bevölkerung ist, dass im Ernstfall die Anweisungen der warnenden Behörden befolgt werden. Weiterführende Informationen folgen dann über die Presse und offizielle Social-Media-Kanäle. Grundsätzlich gilt – beim Probealarm und im Ernstfall: Niemals den Notruf 110 oder 112 wählen, um nach weiteren Informationen zu fragen! Die Leitung ist sonst schlimmstenfalls für echte Notfälle blockiert.


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