Antragsverfahren Friedhöfe Geisenheim
Bereits am 1. Juli 2023 trat die neue Friedhofsordnung für die Hochschulstadt Geisenheim in Kraft. Einige daraus resultierende Neuerungen wurden nach und nach in den Verwaltungsablauf integriert und neue Verfahrensweisen erarbeitet. In diesem Zuge sind nun alle Gewerbetreibenden aufgefordert mit schriftlichem Antrag eine entsprechende Zulassung für ihre Arbeiten auf den Friedhöfen einzuholen. Dies geschieht unkompliziert und gebührenfrei, erstmalig zum 1. Juni 2024 und das jährlich, also für die Dauer von 12 Monaten. Die bekannten Betriebe wurden bereits persönlich angeschrieben und wer darüber hinaus noch fehlt, wird gebeten sich aus eigener Initiative bei der Friedhofsverwaltung zu melden, um entsprechende Informationen hierzu zu erhalten.
Da gemäß der Friedhofsordnung das Befahren der Friedhöfe mit Fahrzeugen aller Art ausdrücklich untersagt ist (ausgenommen hiervon sind lediglich Kinderwagen, Rollstühle, Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung oder zugelassene Gewerbetreibende) kann auf schriftlichen Antrag gehbehinderten Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis Merkzeichen G (ist in Kopie dem Antrag beizufügen) eine entsprechende Sondererlaubnis erteilt werden. Für Rückfragen steht Ihnen gerne die Friedhofsverwaltung (Frau Geist, 06722/701-167; friedhof@geisenheim.de) während unserer Servicezeiten montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (außerhalb nach Vereinbarung) zur Verfügung.
Geisenheim, 13.05.2024