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aus Geisenheim

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Hinweis der Stadtwerke – Wasserleitungen jetzt frostsicher machen


Die Pflicht zur Sicherung der Wasserversorgungseinrichtungen gegen Frostschäden liegt bei den Haus- und Grundstückseigentümern. Für Schäden an den Versorgungsleitungen oder den Versorgungsanlagen müssen die entstandenen Kosten durch die Haus- und Grundstücksbesitzer getragen werden.

Auch wenn die aktuellen Temperaturen noch keine Gefahr für die Wasserleitungen darstellen, empfehlen die Stadtwerke Geisenheim darauf zu achten, dass in Räumen, in denen sich Leitungen befinden, Fenster und Türen bei Frost unbedingt geschlossen zu halten sind. Kellerfenster und Kellerlichtschächte sollten mit frostschützendem Material abgedichtet werden.

Bauwasserzähler und noch nicht bezogene Neubauten sind besonders gefährdet.

Wasserleitungen auf Grundstücken und in Gebäuden (dies schließt auch die private Hausinstallation ein) sollen ausreichend gegen Frosteinwirkungen geschützt werden. Friert eine Leitung ein, kann die Wasserversorgung unterbrochen werden und auf lange Sicht hin auch die Leitungen nachhaltig beschädigt werden.

Wasserleitungen und Wasserzählerschächte im Freien, beispielsweise Bauwasserzähler, sind besonders gefährdet und müssen deshalb auch besonders geschützt werden. Dies betrifft auch bereits installierte Leitungen und Messeinrichtungen in noch nicht bezogenen Neubauten.

Unter diesen Gesichtspunkten werden auch die Brauchwasserentnahmestellen in der Brunnenstraße und am Rheingau-Bad in den Wintermonaten abgestellt.

Die Brauchwasserentnahmestelle in Johannisberg (Grund) kann im Winter weiterhin angefahren und genutzt werden. Die Pumpentechnik wurde gegen Frostschäden gesichert.

Für weitere Auskünfte stehen die Kollegen und Kolleginnen der Wasserversorgung
unter der Rufnummer 06722 / 701-166 gerne zur Verfügung.

 

Geisenheim, 11. November 2024


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