Bundestagswahl 23. Februar 2025
Empfehlung zur persönlichen Stimmabgabe im Wahllokal oder per Briefwahl direkt im Bürgerbüro
Wir möchten die Bürgerinnen und Bürger darauf hinweisen, dass zwar grundsätzlich ab dem 13. Januar 2025 die Möglichkeit besteht, Briefwahl zu beantragen, aber aufgrund der Fristen frühestens ab dem 7. Februar 2025 mit der Anlieferung der Stimmzettel zu rechnen ist. Somit kommt es zu einem verkürzter Briefwahlzeitraum von etwa zwei Wochen.
Um sicherzustellen, dass Ihre Stimme unter Einbeziehung der Postlaufzeiten auch zum Wahltermin ankommt, empfehlen wir daher, Ihr Wahllokal persönlich aufzusuchen oder von der Briefwahl vor Ort im Bürgerbüro (Beinstraße 9) ab voraussichtlich 10. Februar 2025 Gebrauch zu machen.
Sollten Sie dennoch die Versendung Ihre Briefwahlunterlagen wünschen, können Sie dies Online unter:
www.geisenheim.de/Briefwahl erledigen.
Die Wahlbenachrichtigungen, in denen das zuständige Wahllokal angegeben ist und auf deren Rückseite sich der Briefwahlantrag befindet, werden Ihnen spätestens am 2. Februar 2025 zugestellt.
Bitte beachten Sie, dass Personen, die Briefwahl beantragen und deren Wahlunterlagen sich auf dem Postweg befinden (der in der Regel 5 bis 6 Tage dauert), im Wählerverzeichnis gesperrt sind und somit nicht mehr an der Urnenwahl am 23. Februar 2025 teilnehmen können.
Wir empfehlen daher, wenn möglich entweder von der Urnenwahl oder der Briefwahl direkt im Bürgerbüro Gebrauch zu machen.
Geisenheim, 9. Januar 2025