Sondernutzungsgebühren vorerst ausgesetzt
Normalerweise werden Anfang des Jahres die Rechnungen für die Sondernutzungsgebühren der Gewerbetreibenden für den öffentlichen Verkehrsraum versendet. Dies betrifft z. B. die Flächen, auf denen Geschäfte außerhalb der Ladenfläche Aufsteller oder Auslagen platzieren oder gastronomische Freiflächen. Die Hochschulstadt Geisenheim verschiebt aufgrund der Corona Pandemie die Versendung der Rechnungen vorerst auf Ende des Jahres. „Das Geschäft unserer Geisenheimer Gewerbebetriebe leidet unter den Auflagen der Pandemie erheblich. Mit dieser Maßnahme wollen wir eine kleine Entlastung schaffen“, so Bürgermeister Christian Aßmann. „Ende des Jahres werden wir sehen, welche Nutzung tatsächlich stattgefunden hat und entsprechend berechnen“, erklärt Patrick Kirschner, Ordnungsamtsleiter der Hochschulstadt Geisenheim.