bauamt
Förderung von Photovoltaikanlagen als “Balkonkraftwerk“
Ab dem 1. Juni 2023 startet die Hochschulstadt Geisenheim das „Programm zur Förderung von Photovoltaikanlagen als “Balkonkraftwerk““.
Ziel ist es, durch die finanzielle Förderung, die Anzahl von Balkonkraftwerken in Geisenheim zu erhöhen und dadurch den Energiebedarf der Haushalte in Geisenheim zu verringern.
Für die Förderung der PV-Anlagen als Balkonkraftwerke stehen im Haushalt 2023 der Hochschulstadt Geisenheim 30.000 € zur Verfügung.
Aktuell unterscheidet man zwischen zwei Ausführungen von Balkonkraftwerken. Zum einen sind das die Anlagen mit einem Wechselrichter mit 300 Watt und einem maximalen Ertrag von bis zu 400 kWh pro Jahr. Diese haben meist ein Solarmodul mit rd. 410 Watt Peak. Des Weiteren gibt es noch Anlagen mit 600 Watt Wechselrichter und einem maximalen Ertrag von bis zu 800 kWh pro Jahr. Bei dieser Größe werden meist zwei Module mit insgesamt 820 Watt Peak verwendet.
Förderquoten:
300 Watt Wechselrichter 150,- €
600 Watt Wechselrichter 250,- €
Wenn Sie Eigentümer*innen sowie Mieter*innen von einem Grundstück oder einer Wohnung im Stadtgebiet der Hochschulstadt Geisenheim sind und vorhaben, ein Balkonkraftwerk zu verwenden, dann stellen Sie den „Antrag auf Förderung einer Photovoltaikanlagen als „Balkonkraftwerk““.
Weitere Informationen, der zugehörige Antrag und die Richtlinie zum Förderprogramm finden Sie hier:
Außerdem steht Ihnen das Bauamt für Fragen zur Verfügung.
Kontakt: Sebastian Bakalo 06722-701-189, sebastian.bakalo@geisenheim.de
Geisenheim, den 26. Mai 2023