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Hinweis der Stadtwerke – Wasserleitungen jetzt frostsicher machen
Durch Frost und Kälte kann es zu Frostschäden an der Wasserversorgung kommen. Richtige Isolierung und regelmäßige Kontrollen können helfen, das zu vermeiden.
Die Pflicht zur Sicherung der Wasserversorgungseinrichtungen gegen Frostschäden liegt bei den Haus- und Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern. Für Schäden an den Versorgungsleitungen oder den Versorgungsanlagen müssen die entstandenen Kosten durch die Haus- und Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer getragen werden.
Die Stadtwerke Geisenheim empfehlen daher darauf zu achten, dass in Räumen, in denen sich Leitungen befinden, Fenster und Türen bei Frost unbedingt geschlossen zu halten sind. Kellerfenster und Kellerlichtschächte sollten mit frostschützendem Material abgedichtet werden.
Bauwasserzähler und noch nicht bezogene Neubauten sind besonders gefährdet.
Wasserleitungen in Grundstücken und Gebäuden (dies schließt auch die private Hausinstallation ein) sollten ausreichend gegen Frosteinwirkungen geschützt werden. Friert eine Leitung ein, kann die Wasserversorgung unterbrochen werden und auf lange Sicht hin auch die Leitungen nachhaltig beschädigt werden.
Wasserleitungen und Wasserzählerschächte im Freien, beispielsweise Bauwasserzähler, sind besonders gefährdet und müssen deshalb auch besonders geschützt werden. Dies betrifft auch bereits installierte Leitungen und Messeinrichtungen in noch nicht bezogenen Neubauten.
Unter diesen Gesichtspunkten werden auch die öffentlichen Brauchwasserentnahmestellen in der Brunnenstraße und am Rheingau-Bad in den Wintermonaten abgestellt. Die Entnahmestelle in Johannisberg Grund steht jedoch in den Wintermonaten weiterhin allen Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung.
Für Auskünfte stehen die Kolleginnen und Kollegen der Wasserversorgung unter 06722 / 701-166 gerne zur Verfügung.
Geisenheim, 19. Oktober 2023